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AKW-Mitarbeiter kontrollierte Messgeräte nicht – weil er zu faul war

AKW-Mitarbeiter kontrollierte Strahlungsmessgeräte nicht – weil er zu faul war

Die Bundesanwaltschaft büsst einen Strahlenschutzfachmann des Atomkraftwerks. Er hat gepfuscht. Der Fall ist Teil einer Serie.
05.12.2021, 12:59
Andreas Maurer / ch media
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Das AKW Leibstadt: Es kam zu einer Reihe von Vorfälle aufgrund menschlichen Fehlverhaltens.
Das AKW Leibstadt: Es kam zu einer Reihe von Vorfällen aufgrund menschlichen Fehlverhaltens.Bild: Keystone

Ein Strahlenschutzfachmann des Atomkraftwerks Leibstadt hatte die Aufgabe, mobile Strahlungsmessgeräte zu kontrollieren. Damit werden Behälter vor dem Abtransport ins Zwischenlager von Würenlingen überprüft. Der Mitarbeiter liess drei Halbjahreskontrollen aus und fälschte mehr als 200 Protokolle. In den Checklisten trug er Fantasiezahlen ein.

Dafür wurde der AKW-Mitarbeiter von der Bundesanwaltschaft per Strafbefehl verurteilt, in den CH Media Einsicht hatte. Er hat die Kontroll- und Dokumentationspflicht des Kernenergiegesetzes verletzt und muss eine Busse von 3000 Franken sowie Verfahrenskosten von 1000 Franken zahlen.

Die nukleare Sicherheit sei nicht in Gefahr gewesen

Normalerweise steht in einem Strafbefehl, wie gefährlich eine Tat war. In diesem Fall steht aber hauptsächlich, wie harmlos sie war. Den halbjährlichen Konstanzprüfungen käme innerhalb des Sicherheitsdispositivs von Atomkraftwerken eine untergeordnete Bedeutung zu.

Die Messgeräte seien ausserordentlich robust und zuverlässig. Die fehlenden Kontrollen hätten keinen direkten Einfluss auf die nukleare Sicherheit. Aus «Bequemlichkeitsgründen» habe der Mitarbeiter die Kontrollen nicht richtig durchgeführt.

Vermutlich hat er seine Pflichten vernachlässigt, weil er sie nicht für wichtig hielt – was die Strafverfolgungsbehörde ja selber bestätigt. In einem Atomkraftwerk können aber selbst unwichtige Kontrollen eine Bedeutung haben, weshalb der Fall sehr ernst genommen wird.

Der Fall flog auf, weil die Zahlen verdächtig waren

Ein Vorgesetzter entdeckte die fehlenden Kontrollen. Er wurde stutzig, als er die Checkliste überprüfte und die Zahlen nicht die übliche Streuung aufwiesen. Der Mitarbeiter war also sogar zu faul, um sich unverdächtige Ziffern auszudenken. Das AKW Leibstadt meldete den Fall 2019 dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat. Dieses erstattete Strafanzeige.

Das AKW überprüfte danach, wie gut die Messgeräte tatsächlich funktionieren. Bei acht Geräten wurden Abweichungen festgestellt. Der Mitarbeiter hatte Glück. Es waren Abweichungen gegen oben. Die Geräte gaben also eine zu hohe Strahlung an, was kein Sicherheitsproblem darstellt.

Dennoch sieht das Inspektorat die Sicherheitskultur im AKW kritisch. In den vergangenen Jahren sei es nämlich zu einer Reihe von Vorfällen aufgrund menschlichen Fehlverhaltens gekommen. Das AKW ergriff darauf diverse Massnahmen. Die Aufsicht wurde verstärkt, Mitarbeiter wurden geschult und für Kontrollen wurde eine Jobrotation eingeführt.

Der Mitarbeiter hat schon einen neuen Job

Der faule Mitarbeiter hat seine Stelle inzwischen nicht mehr. Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst, heisst es beim AKW. Wer gekündet hat, ist nicht bekannt. Er hat danach umgehend einen neuen Job gefunden. Jetzt arbeitet er für eine Firma, die Nutzfahrzeuge herstellt. (aargauerzeitung.ch)

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34 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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(╯°□°)╯︵ ┻━┻ I
05.12.2021 13:43registriert Dezember 2020
Den Mitarbeiter kenn ich.
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Trollerix
05.12.2021 13:42registriert September 2017
Zu faul für Sicherheitskontrollen im AKW? Alter Schwede. Und dann büsst man ihn mit ein paar Franken und sagt, dass es eh nicht so wichtig ist? Manchmal verstehe ich die Welt einfach nicht.
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Pat the Rat (das Original)
05.12.2021 13:34registriert Februar 2017
"Jetzt arbeitet er für eine Firma, die Nutzfahrzeuge herstellt."
Na hoffentlich wird er dort nicht mit sicherheitsrelevanten Kontrollen betraut...
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