«Ich bereue es, Anzeige wegen Vergewaltigung erstattet zu haben»
Übersetzung
Dieser Text wurde von unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Romandie geschrieben, wir haben ihn für euch übersetzt.
Es ist eine Geschichte von Gewalt. Von sexueller Gewalt, von körperlicher Gewalt, aber auch von einem langwierigen Gerichtsverfahren, das als traumatisch erlebt wurde. Nach mehr als vier Jahren hat das Bundesgericht Julie Hugo Recht gegeben.
Ein Sieg für die ehemalige Sängerin der Band Solange La Frange? Nicht wirklich. Zwar wurde ihr Angreifer der Vergewaltigung schuldig gesprochen, doch er hat keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht. Auch heute lebt Julie Hugo noch in der Nähe ihres Angreifers.
Ich habe sie für Blick und L’illustré während des gesamten Verfahrens begleitet. Über vier Jahre hinweg hat Julie Hugo offen und ehrlich berichtet – im Rhythmus der Verhandlungstage, der Gerichtsentscheide und der langen Wartezeiten.
Der Albtraum einer Dezembernacht
Julie Hugos Leben wurde in einer Nacht im Dezember 2021 auf den Kopf gestellt. Sie lud einen Mann zu sich nach Hause auf einen Drink ein. Sie hatte mal mit ihm einen One-Night-Stand gehabt und ihn Monate später einmal wiedergetroffen. Der Abend verwandelte sich in einen Albtraum. Der Mann zwang sie zu sexuellen Handlungen, vergewaltigte sie und schlug sie brutal zusammen.
Unter Schock und mit einer Nackenverletzung wird sie von Freunden und Ärzten ermutigt, Anzeige zu erstatten. Eine Woche später tut sie dies – «Ich hatte Angst, man würde mir nicht glauben» –, in Begleitung ihrer Anwältin. Diese warnt sie: «Das Verfahren wird lange dauern, es wird für Sie belastender sein als für ihn.»
Ihr Angreifer wohnt in ihrer Nähe. Die Sängerin und DJane beantragte bei der Justiz ein Näherungsverbot – vergeblich. «Man sagte mir, er müsse erst versuchen, mich erneut anzugreifen, damit man eingreifen könne. Bei der Gegenüberstellung mit dem Angeklagten im Mai 2022 fragte man mich hingegen, ob ich einen Paravent wolle, um ihn nicht sehen zu müssen. Das war absurd», seufzt die 40-Jährige, Mutter einer neunjährigen Tochter.
Julie Hugo lebt in ständiger Angst. Sie traut sich kaum noch aus dem Haus und verzichtet darauf, ihre Freunde zu sehen. Konzerte? Die Sängerin, die einst die grössten europäischen Festivals – vom Paléo über die Transmusicales de Rennes bis zu den Eurockéennes de Belfort – zum Kochen brachte, ist heute nicht mehr in der Lage, auf die Bühne zurückzukehren.
27 Mal zurück in den Albtraum
Ein langer Kampf mit den Behörden beginnt. Julie Hugo hat nachgezählt: 27 Mal hat sie von dem Übergriff berichtet. Ihrem Hausarzt, ihrem Psychiater, ihrer Gynäkologin, der Polizei, dem Arbeitsamt, der Arbeitslosenversicherung, ihrem Arbeitgeber und dessen Versicherung. Ihrer Anwältin, dem Staatsanwalt, der Opferhilfe (LAVI). Und jedes Mal «versetzt es sie zurück in diese Vergewaltigung». Da sie weder körperlich noch psychisch in der Lage ist zu arbeiten, wird sie Ende 2022 entlassen. Ein herzerbrechender Schlag für die Sängerin. Sie liebte ihren Job beim Radio.
Im März 2023 fällt das Bezirksgericht Saane sein Urteil. Der Angeklagte wird in erster Instanz wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und einfacher Körperverletzung verurteilt. Er erhält eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 10'000 Franken für immateriellen Schaden. Hinzu kommen derselbe Betrag für den Verdienstausfall sowie die Übernahme der medizinischen Kosten des Opfers.
Ein «Sieg» mit bitterem Beigeschmack.
Der Anwalt des Angeklagten legt Beschwerde ein. Die Justizmaschinerie setzt sich erneut in Gang. Julie Hugo ist am Boden zerstört.
Verurteilt, dann freigesprochen
Ein Jahr vergeht. Wir schreiben März 2024. Ich erhalte eine SMS von der Westschweizer Künstlerin.
Der Mann, den sie der sexuellen und körperlichen Nötigung beschuldigt, wird in zweiter Instanz vom Kantonsgericht Freiburg freigesprochen.
Am nächsten Tag treffe ich sie in einem Café in Genf. Noch unter dem Eindruck dieses Urteils steht sie bereit, erneut auszusagen. Eine Freundin begleitet sie. Die Vier40-Jährige mit den pechschwarzen Haaren braucht dieses Gefühl, nicht allein zu sein, um über die Verhandlung vom Vortag zu sprechen, aus der sie unter Tränen hervorgegangen ist.
Im Verlauf der Befragung durch den gegnerischen Anwalt und die Gerichtspräsidentin drängt sich ein hartnäckiges Gefühl auf: als «schlechtes Opfer» wahrgenommen zu werden. «Ja, ich habe eine freizügige Sexualität, ich habe ein Leben als Rock’n’Roll-Musikerin geführt, ich habe gefeiert, ich habe Drogen genommen. Das habe ich nie verheimlicht», sagt sie. «Aber weil ich nicht dem Bild einer ‹klassischen Frau› entspreche, habe ich den Eindruck, dass die Justiz findet, ich hätte verdient, was mir widerfahren ist.»
SM als Verteidigungslinie
Das Urteil des Kantonsgerichts hat sie erschüttert. Nach Ansicht der Richter seien sie und der Mann, den sie der Vergewaltigung beschuldigt, «im gegenseitigen Einvernehmen eine sadomasochistische (SM-)Beziehung eingegangen». Eine Darstellung, die Julie Hugo entschieden zurückweist.
Für die Freiburgerin ist dieses Urteil eine zusätzliche Form der Gewalt. «Man signalisiert mir, dass meine Not nichts wert ist. Dass ich mich vor Angst nicht mehr aus dem Haus traue, meinen Job verliere, meine Freundinnen nicht mehr sehe, nicht mehr auf die Bühne gehen kann … all das zählt nicht. Mit diesem Urteil habe ich das Gefühl, erneut vergewaltigt zu werden», vertraut sie mir enttäuscht an.
Zurück in den Kampf
Nach anfänglicher Fassungslosigkeit und einigen Tagen des Nachdenkens beschliesst Julie Hugo, den Kampf wieder aufzunehmen. Sie zieht den Fall vor das Bundesgericht weiter – ohne zu wissen, ob der Staatsanwalt des Kantons Freiburg sie in diesem neuen Verfahren unterstützen wird. Ihr Anwalt warnt sie: «Nur ein winziger Prozentsatz der Beschwerden wird vom Bundesgericht zugelassen.» Das spielt keine Rolle. Sie muss es «bis zum Ende durchziehen».
Unter Zeitdruck muss die Sängerin zudem die nötigen Unterlagen zusammenstellen, um Prozesskostenhilfe zu erhalten. Wieder mühsame Formalitäten. «Ich musste schwarz auf weiss nachweisen, dass ich kein Geld mehr hatte», seufzt sie.
Am 8. Mai 2024 erhält sie eine E-Mail von ihrem Anwalt: Die Freiburger Staatsanwaltschaft legt beim Bundesgericht Beschwerde ein. Ein Schritt, der für diese Mutter alles verändert und zum ersten Mal einen Hoffnungsschimmer aufkommen lässt. «Ich fühlte mich so bestätigt wie nie zuvor seit Beginn des Verfahrens. Das Engagement des Staatsanwalts, die Tatsache, dass er Stellung bezieht, dass er sich einsetzt, das ist enorm.»
Beim Lesen der Beschwerde der Freiburger Staatsanwaltschaft erkennt die Künstlerin darin endlich ihre Version der Ereignisse wieder – ihre Geschichte.
Enttäuscht von der Justiz beginnt Julie Hugo wieder daran zu glauben. Ein wenig. «Natürlich träume ich von einer Verurteilung. Aber seien wir ehrlich: Selbst wenn es dazu kommt, wird sie niemals dem gerecht werden, was ich durchgemacht habe.»
Die weitere Entwicklung des Falles hängt nun vom Bundesgericht ab.
Sich neu aufrichten, auf andere Weise
Während die Justiz berät, beginnt ein weiterer Kampf: jener um den Alltag. Mit sehr konkreten Folgen für die ehemalige Sängerin von Solange La Frange.
Vor den Vorfällen arbeitete Julie Hugo in einem 60-Prozent-Pensum für rund 3400 Franken im Monat. Trotz Krankschreibung versuchte die Freiburgerin zunächst weiterzuarbeiten. Nach mehreren Monaten Abwesenheit verlor sie schliesslich ihre Stelle. «Dann kam zum Glück die Arbeitslosenentschädigung. Doch sie entspricht nur 80 % eines ohnehin schon geringen Lohns.» Nicht genug, um davon zu leben, die Miete zu bezahlen und ihre Tochter grosszuziehen.
Zu diesen Einkommensverlusten kommen die Ausgaben für ihre psychische und körperliche Genesung hinzu: Behandlungen, die sie mangels Zusatzversicherung teilweise selbst bezahlen muss, therapeutische Aufenthalte und alternative Konsultationen.
«Hätte ich gewusst, welche Kosten dieses Verfahren verursachen würde, hätte ich für den immateriellen Schaden eine höhere Summe gefordert als die 10’000 Franken, die meine damalige Anwältin vorgeschlagen hatte – das entspricht drei meiner früheren Monatslöhne. Ich wurde schlecht beraten…», beklagt die Freiburgerin.
Nach ihrer Entlassung machen sich Leere und existenzielle Fragen breit. Die ehemalige Grösse der Schweizer Electro-Punk-Szene erzählt:
Wie findet man eine neue berufliche Perspektive, wenn man zuvor auf den Bühnen von Schweizer und internationalen Festivals gestanden hat? Eine Weiterbildung ist naheliegend – doch Julie Hugo stösst dabei auf ganz konkrete Schwierigkeiten. «Es ist schwer, wenn man nicht einmal das Haus verlassen kann.»
Schliesslich wendet sie sich der Energiearbeit zu. Sich um andere kümmern, um sich selbst ein Stück weit zu heilen. «Diese Praktik hat mir das Leben gerettet. Sie hat mich zurück zu einem realen Körpergefühl gebracht, als ich in einer Dissoziation war. Das möchte ich weitergeben.»
Eine Weiterbildung folgt der nächsten. Nach und nach baut sie sich einen Kundenstamm auf – doch ihr Gerichtsverfahren holt sie immer wieder ein.
Ihre Lage bleibt heikel. Die Westschweizerin bewegt sich wie eine Seiltänzerin auf einem gespannten Seil. «Ich habe einen neuen Broterwerb gefunden, als Arzthelferin. Nebenbei biete ich Behandlungen an, aber das reicht noch nicht, um über die Runden zu kommen.»
Sich zeigen, um nicht in Vergessenheit zu geraten
Julie Hugo hat sich entschieden, ihre Geschichte am 13. April 2023 erstmals öffentlich zu erzählen. Mit unverhülltem Gesicht, in den Spalten des Blick. Eine Geschichte, die sie immer wieder erzählen wird. Um ein grelles Licht auf den langen juristischen Weg von Vergewaltigungsopfern zu werfen. Um mit ihren bescheidenen Mitteln ihre Sache voranzubringen. «Manchmal frage ich mich wirklich, was das alles bringen soll. Ich habe das Gefühl, ins Leere zu schreien», sagt sie und zieht an ihrer Zigarette, in einem Café in Freiburg, im Juni 2024. Drei Monate sind seit dem Freispruch ihres Angreifers vergangen.
Julie Hugo ist der Selbsthilfegruppe Amor Fati beigetreten, einer Gruppe für Opfer sexueller Gewalt in Freiburg. Gegründet wurde sie von einer jungen Frau, die selbst Opfer von Inzest war. «Wir unterstützen uns gegenseitig, das Gerichtsverfahren ist das Thema aller Gespräche. Wenn die Justiz uns keine Wiedergutmachung gewährt, dann leisten wir sie uns gegenseitig», sagt sie.
Doch dieses Engagement hält sie am Leben. «Wir waren zu zehnt, als wir angefangen haben, heute zählt die Gruppe 42 Personen. Wenn das Reden auch nur einer einzigen Person helfen kann, dann ja, dann ist es wichtig.»
Die Unterstützung durch Angehörige
Unterstützung findet die Freiburgerin bei ihren Freundinnen. Besonders bei Charlotte, die ich im Dezember 2025 in ihrer Lausanner Wohnung treffe. Auf dem Sofa im Wohnzimmer sitzend, blickt sie auf die viereinhalb Jahre des Verfahrens zurück, deren Auswirkungen mit der Wucht eines Tsunamis über Julie und ihr Umfeld hereingebrochen sind.
Für Charlotte hatte das Verfahren einen paradoxen Effekt: Je weiter es voranschritt, desto mehr wurde Julie geschwächt.
Die Lausannerin betont dennoch einen Punkt: Julie hat nie aufgehört zu kämpfen. «Sie ist eine der kreativsten und resilientesten Personen, die ich kenne. Sie hat einen Verein gegründet, sich weitergebildet und begonnen, Behandlungen anzubieten. Sie hat enorm viel getan, um wieder Fuss zu fassen. Aber irgendwann kann man von jemandem nicht mehr verlangen, ständig stark zu sein.»
Die seltenen Momente der Ruhe fielen immer mit jenen zusammen, in denen Julie sich gehört fühlte. «Die einzigen Augenblicke, in denen ich sie ein wenig aufatmen sah, waren, wenn ihre Version der Geschichte anerkannt wurde», sagt sie und pustet in ihre heisse Kaffeetasse.
Doch als der Entscheid des Bundesgerichts nach monatelangem Warten fällt, hat Julie Hugo das Gefühl, dass ihre Geschichte ihr erneut entgleitet.
«Schuldig! In allen Punkten»
18. November 2025: Eine Nachricht von Julie Hugo erscheint auf meinem Bildschirm:
Das Bundesgericht (BG), die höchste gerichtliche Instanz des Landes, gibt der Sängerin recht. Es hebt den Freispruch ihres Täters auf, der damit wegen einfacher Körperverletzung, sexueller Nötigung und Vergewaltigung für schuldig befunden wird. Ein Sieg und eine Erleichterung – doch für Julie Hugo nur von kurzer Dauer.
Die Sängerin entdeckt kurz darauf diese Medienmitteilung der Schweizerischen Bundesgerichtsbarkeit mit dem Titel: «Sadomasochistische Praktiken – Verurteilung, weil auf das Einverständnis der Partnerin keine Rücksicht genommen wurde».
Was sie nicht erträgt, ist der Gedanke, dass im Dossier schliesslich festgehalten wurde, sie habe zuvor schon solchen Praktiken zugestimmt. «Wenn gesagt wird, es habe ‹zweimal vorher› ein Einverständnis gegeben, entsteht der Eindruck, ich hätte zugestimmt, mir brutal ins Gesicht zu schlagen. Das stimmt überhaupt nicht.» Für sie verwischt diese Formulierung alles. Sie löscht den grundlegenden Unterschied zwischen einvernehmlicher Sexualität, selbst wenn sie brutal ist, und dem, was sie als ein geplantes, methodisches Gewaltexzess beschreibt – völlig unvergleichbar mit dem, was zuvor geschehen war.
«In dieser Nacht hatte das überhaupt nichts damit zu tun. Er drückte mir den Kopf unter, schlug mich, zwang mich. Es war eine Vergewaltigung und eine Prügelattacke.»
Ein viel beachtetes Urteil
Julie Hugo ist noch nicht am Ende ihres Leids. Am darauffolgenden Tag entdeckt sie einen Artikel eines Westschweizer Nachrichtenmediums, das den sexuellen Chatverlauf zwischen ihr und dem Täter vor der Vergewaltigung. «Ich schämte mich so sehr gegenüber meiner Familie. Nachrichten, aus dem Kontext gerissen und einfach so veröffentlicht … Es war furchtbar», sagt sie mit tränenerstickter Stimme und fährt fort:
Julie klammert sich an eine einzige Hoffnung: Die Strafe für ihren Täter könnte strenger ausfallen als jene des erstinstanzlichen Urteils, das, zur Erinnerung, zwei Jahre bedingte Haft lautete. «Vielleicht muss er ein paar Tage ins Gefängnis», hofft sie.
Das Ende entzieht er ihr
Das wird nicht geschehen. Der Angeklagte zieht seine Berufung zurück. Indem er auf die Anfechtung der Entscheidung vor dem Bundesgericht verzichtet, beendet er das Verfahren. Konkret bedeutet das: Die Verurteilung wird rechtskräftig – zugleich vermeidet er aber das Risiko einer höheren Strafe, die bei einer erneuten Prüfung des Dossiers hätte verhängt werden können. Julie Hugo wird kein Happy End erfahren. Schlimmer noch: «Es ist der Täter, der über das Ende der Geschichte entscheidet.»
Während dieser vier Jahre hatte Julie einen ganz kleinen Traum. Sie hatte sich an die Hoffnung geklammert, dass der Mann, der sie vergewaltigt und geschlagen hatte, gezwungen würde, wegzuziehen.
Daraus wird nichts werden. Julie Hugo lebt noch immer in der Nähe ihres Angreifers.
