Schweiz
Justiz

Olten: Pädophiler Wiederholungstäter wird nicht verwahrt

Olten: Kinder-Vergewaltiger wird nicht verwahrt – obwohl er Wiederholungstäter ist

16.12.2020, 08:4116.12.2020, 10:01
Das Richteramt Olten-G�sgen sah von einer Verwahrung ab. (Archivbild)
Das Richteramt Olten-Gösgen Bild: sda

Ein 47-jähriger Mann, der sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergangen hat, soll dennoch nicht verwahrt werden. Das Richteramt Olten-Gösgen SO verurteilte ihn laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu 2,5 Jahren Freiheitsentzug.

Das Gericht sprach den Schweizer schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Schändung, der sexuellen Belästigung sowie der harten Pornografie. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 10 Franken sowie zu einer 200-Franken-Busse.

Zudem ordnete es ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern an, ein fünfjähriges Kontaktverbot mit Kindern unter 16 Jahren sowie ein fünfjähriges Rayonverbot um Einrichtungen mit Kindern, etwa Kindergärten, Schulhäuser, Schulsportanlagen und dergleichen.

Den Geschädigten sprach das Gericht Genugtuungszahlungen zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden.

Teilfreisprüche

Die Richter kamen aber auch zu mehreren Freisprüchen. Diese betreffen alle Anklagepunkte, die sich auf Übergriffe Ende Juli 2018 beziehen. Es sei möglich, dass sie sich ereignet hätten, aber sicher nicht an jenem Tag, erklärte der Gerichtsschreiber.

Der Sachverhalt sei demnach nicht anklagegemäss erstellt. Ein Freispruch resultierte auch in einem der beiden angeklagten Fälle von sexueller Belästigung.

Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Gericht. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. Laut dem Gerichtsschreiber müsste eine schwere Beeinträchtigung der physischen, psychischen und sexuellen Integrität eines Opfers gegeben oder beabsichtigt sein.

Voraussetzung für Verwahrung nicht gegeben

Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Gericht. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. Laut dem Gerichtsschreiber müsste eine schwere Beeinträchtigung der physischen, psychischen und sexuellen Integrität eines Opfers gegeben oder beabsichtigt sein.

Dies sei aber nicht der Fall. Der Mann habe zwar verwerflich gehandelt. Verglichen mit anderen Sexualdelikten sei die Tragweite seiner Übergriffe aber nicht gross. Daran ändere auch nichts, dass seine Rückfallgefahr als hoch eingestuft werde.

Schliesslich kämen auch juristische Gründe dazu. So existiere aus früheren Verurteilungen keine Reststrafe mehr, und die Umwandlung einer ambulanten Massnahme in eine Verwahrung sei nicht möglich.

Einschlägig vorbestraft

Der Mann war bereits 1999 im Kanton Aargau wegen Schändung von Kindern verurteilt worden. Nachdem er 2006 ein achtjähriges Mädchen vergewaltigt hatte, verurteilte ihn das Richteramt Olten-Gösgen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe. Diese wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Zehn Jahre lang absolvierte er Therapiestunden - ohne Erfolg. Therapiebemühungen verweigerte sich der Mann bisher. Er beharrt darauf, nicht pädophil zu sein.

Aufgrund eines Entscheids des Obergerichts wurde der Mann Ende 2016 entlassen. Er musste aber weiterhin eine ambulante Therapie absolvieren. 2018 wurde er rückfällig. Im Juli, August und November kam es zu den Übergriffen. Im November wurde er festgenommen und ist seither in Haft. Die vom Gericht verhängten 2,5 Jahre sind also zum grössten Teil bereits abgesessen.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie die Verwahrung des Beschuldigten verlangt. Dieser wies die Anschuldigungen zurück, ausser jene der Pornografie. Vor Gericht forderte der Verteidiger Anfang Dezember folgerichtig einen Freispruch mit Ausnahme des eingestandenen Delikts. Die Übergriffe könnten seinem Mandanten nicht nachgewiesen werden. (aeg/sda)

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