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Zürich

Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab

Quäl-Vater aus Zürich blitzt beim Bundesgericht ab

08.03.2024, 12:0008.03.2024, 12:38

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Vaters gegen eine Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren abgewiesen. Dem Mann wurde unter anderem vorgeworfen, seine Kinder eingesperrt, misshandelt und eine Tochter zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben.

Bundesgericht
Der Quäl-Vater blitzte beim Bundesgericht ab.Bild: Keystone

Der Beschuldigte hatte Beschwerde erhoben, weil ihm verschiedentlich das rechtliche Gehör verweigert worden sei. Das geht aus dem am Freitag publizierten Bundesgerichtsurteil hervor. Er verlangte einen Freispruch von allen Vorwürfen. Das Bundesgericht kann aber keine Verstösse durch das Zürcher Obergericht feststellen und weist die Beschwerde ab.

Der Beschuldigte und seine Ex-Frau hatten gemäss Anklage ein jahrelanges Folterregime vor allem gegen zwei ihrer Kinder aufgezogen. Das Obergericht erkannte «sadistische Züge» im Tatvorgehen. Die Ex-Frau wurde von der Vorinstanz zu 10,5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil gegen sie ist bereits rechtskräftig, wie eine Anfrage beim Obergericht ergab.

(Urteil 6B_1054/2023 vom 19. Februar 2024) (saw/sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Atavar
08.03.2024 14:40registriert März 2020
Grausam, uneinsichtig und dann auch noch frech. Wenn's passt, dann passt es einfach. Braucht keiner, kann weg (in den Knast). Danke, Bundesgericht!
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mei-ling
08.03.2024 13:05registriert Mai 2021
Da wird einem schlecht... Und die Strafen sind aus meiner Sicht noch viel zu gering
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Zehn Kilometer Stau vor dem Gotthard-Nordportal zum 1. Mai
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