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27-Jähriger erhält 8,5 Jahre Haft wegen Vergewaltigung von Ehefrau

27-Jähriger erhält 8,5 Jahre Haft wegen Vergewaltigung von Ehefrau

04.05.2023, 23:5904.05.2023, 14:25
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Zimmertueren im Hostel im Sennhof, aufgenommen am Donnerstag, 27. April 2023, in Chur. Das ehemalige Gefaengnis Sennhof wurde umgenutzt. Im "alten" Teil entstanden ein Hostel, Restaurant, ei ...
Bild: keystone

Weil er seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt und eingesperrt hat, muss ein 27-jähriger Mann 8.5 Jahre ins Gefängnis. Das Luzerner Kriminalgericht hat den türkischen Staatsbürger zudem für zwölf Jahre des Landes verwiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte, der 2017 in die Schweiz kam, um hier seine Cousine zu heiraten, hat diese während zwei Jahren wiederholt zu sexuellen Handlungen gezwungen, sie überwacht, geschlagen und eingesperrt. Die Ehefrau flüchtete schliesslich in ein Frauenhaus.

Die Übergriffe seien für das Opfer praktisch an der Tagesordnung gewesen, hält das Gericht in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest. «Die Intensität der sexuellen Ausbeutung erreichte ein besonders schlimmes Ausmass.»

Der Beschuldigte habe die Tatsache ausgenützt, dass seine Frau aus der gleichen traditionell-religiösen Familie stamme wie er selber, hiess es im Urteil. Sie habe in dieser Hinsicht keine Hilfe erwarten können. Er wiederum habe aus sexuellen, egoistischen Motiven gehandelt.

Der Beschuldigte sei der Auffassung, dass die Frau ihm rund um die Uhr sexuell verfügbar zu sein hat, ob sie will oder nicht. So sagte er bei der Einvernahme: «Wir sind verheiratet. Wie kann es sein, dass ich sie vergewaltige? Sie gehört mir.»

In Widersprüche verstrickt

Das Opfer lebte bereits seit 2011 in der Schweiz und war mit 17 Jahren schwanger geworden. Das Kind habe sie zur Adoption freigeben müssen und danach auf Druck der Familie den Beschuldigten geheiratet, hiess es im Urteil. Zu den Vergewaltigungen sei es erst gekommen, nachdem ihr Mann die Aufenthaltsbewilligung erhalten habe.

Als Beweise dienten dem Gericht zum einen Sprachnachrichten zwischen Opfer und Beschuldigtem und zum anderen die Aussagen der beiden. Der Beschuldigte stellt die Anschuldigungen in Abrede. Er habe sich aber in Widersprüche verstrickt und auch zugegeben, die Frau einmal geschlagen zu haben, erklärte das Gericht.

Das Gericht ging bei der Strafe über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der fünf Jahre Gefängnis gefordert hatte. Der Verteidiger des Beschuldigten hatte einen Freispruch in allen Punkten verlangt. Er legte Berufung gegen das Urteil ein.

Auch beim obligatorischen Landesverweis ging das Gericht über die zehn Jahre hinaus, für die der Staatsanwalt plädiert hatte. Vom Beschuldigten gehe eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus, heisst es im Urteil.

Gegen den Landesverweis spreche nichts. Der Mann spreche kein Deutsch, seine Familie lebe in der Türkei, von seiner Frau sei er mittlerweile geschieden. Sie musste im Rahmen eines Opferschutzprogrammes ein neues Leben beginnen. (aeg/sda)

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11 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Munchkin
05.05.2023 08:24registriert Januar 2019
Das einzig "positive" dabei ist, dass es in der Schweiz passiert ist. Denn bei uns gilt auch Häusliche Gewalt als Straftat. Dies ist leider nicht überall selbstverständlich.
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Einstürzende_Altbauten *
05.05.2023 09:06registriert Dezember 2014
Ich bin froh zu lesen, dass es die Frau ins Frauenhaus geschafft und auch noch einen Platz dort gefunden hat. Wegen solcher und ähnlicher Fälle brauchen wir dringend mehr Frauenhäuser und nicht die Wegsparerei der letzten Jahre, hier sieht man, wie wichtig sie sind. Ich wünsche der Frau einen guten neuen Start in der Schweiz.
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Der Pinguin
05.05.2023 11:21registriert September 2016
Seine Einstellung wurde tragischerweise bis Anfang der 2000er Jahre durch das Schweizer Strafrecht gestützt. Vergewaltigung in der Ehe wurde erst da strafbar. Grüslg, wie lange die Schweiz jeweils braucht für minimalen gesellschaftlichen Fortschritt.
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