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Pädophiler Lehrer blitzt vor Bundesgericht ab — er sass zu Recht in Untersuchungshaft

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Vor vier Monaten ein früherer Lehrer festgenommen und für drei Monate in Untersuchungshaft versetzt. Dieser wehrte sich vor Gericht gegen die Dauer der U-Haft. (Symbolbild)Bild: shutterstock.com

Pädophiler Lehrer blitzt vor Bundesgericht ab – er sass zu Recht in Untersuchungshaft

Der Mann hatte Sex mit Minderjährigen und Kinderpornografie auf seinem Computer. Er sass etwas weniger als drei Monate in Untersuchungshaft: Weil die Staatsanwaltschaft befürchtete, er könne versuchen, seine früheren Opfern zu beeinflussen.
17.07.2019, 05:4717.07.2019, 09:09
fabian hägler / ch media
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Es sind massive Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft gegen einen 42-jährigen Aargauer erhebt. «Wir ermitteln gegen den Mann wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Handlungen mit Abhängigen und Pornografie», sagt Mediensprecherin Elisabeth Strebel auf Anfrage.

Vor vier Monaten, am 19. März, wurde der frühere Lehrer festgenommen und für drei Monate in Untersuchungshaft versetzt. Dagegen wehrte sich der Mann mit einer Beschwerde, diese hat das Bundesgericht jedoch abgewiesen, wie aus einem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Zuvor war schon das Aargauer Obergericht zum Schluss gekommen, die U-Haft sei gerechtfertigt.

Der pädophile Lehrer wurde im März 2013 fristlos entlassen

Wie die Staatsanwaltschaft dem Mann auf die Schliche kam, der früher an Schulen im Bezirk Zofingen und im Kanton Solothurn unterrichtet hatte, ist offen. Fest steht: am 19. März dieses Jahres wurde am Wohn- und Arbeitsort des Lehrers eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Dabei wurde der Mann verhaftet, später gab er laut Entscheid des Obergerichts zu, im Herbst 2018 ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt an eine Chatgruppe verschickt und auf seinen EDV-Geräten kinderpornografische Inhalte gespeichert zu haben».

Die weiteren Delikte, die dem Mann vorgeworfen werden, liegen sechs Jahre zurück. Aus dem Entscheid des Obergerichts geht hervor, dass der Lehrer im März 2013 fristlos entlassen wurde. Dies, weil er an einer Schule im Kanton Solothurn, nahe der Aargauer Grenze, ein Verhältnis mit einer damals minderjährigen Schülerin gehabt hatte.

Bei der Befragung durch die Staatsanwaltschaft habe der Mann gestanden, dass es sich um eine «verbotene Beziehung» gehandelt hatte. Laut dem Obergerichtsentscheid kam es im Jahr 2012 oder 2013 zwischen dem 35-jährigen Lehrer und der erst 15-jährigen Schülerin zu sexuellen Handlungen. Zudem bestehe der begründete Verdacht, dass der Mann mit einem weiteren minderjährigen Mädchen im selben Zeitraum sexuelle Handlungen vorgenommen habe.

Darüber hinaus soll der Lehrer schon früher sexuelle Kontakte zu einer Schülerin gehabt haben. Im Jahr 2008 war der Mann an einer Schule im Bezirk Zofingen angestellt, bei den Befragungen durch die Staatsanwaltschaft bezeichnete er eine damals 15- oder 16-jährige Schülerin als «Ex-Freundin». Wo der Lehrer in den Jahren seit 2013 tätig war, geht aus den Entscheiden des Ober- und Bundesgerichts nicht hervor. Für die letzten sechs Jahre werden ihm auch keine sexuellen Handlungen mit Kindern oder Abhängigen vorgeworfen.

Beschuldigter hatte weiterhin Kontakt mit seinen Opfern

Allerdings stand der ehemalige Lehrer noch dieses Jahr im Kontakt mit früheren Opfern. Dies hat sich bei der Auswertung der Datenträger ergeben, die bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt wurden. Auf dem sichergestellten Handy des Mannes seien «zahlreiche Chats und/oder Fotos von weiteren jungen Frauen aufgetaucht», steht im Entscheid des Obergerichts.

Aus einem Chatverlauf, der 958 Seiten umfasst, geht demnach hervor, dass der frühere Lehrer noch im Februar und März dieses Jahres mit jener jungen Frau in Kontakt stand, mit der er 2013 als damals 15-Jährige ein Verhältnis gehabt hatte.

Dies war der Hauptgrund, weshalb die Staatsanwaltschaft für den Pädophilen Untersuchungshaft beantragte. Sie befürchtete, der Mann könnte seine früheren, damals minderjährigen Partnerinnen beeinflussen.

Es bestehe erhebliche Gefahr, dass der Mann Opfer oder Zeugen dazu bringe, in seinem Sinn auszusagen. Zudem könnte er versuchen, weitere Beweismittel auf Internetdiensten wie Dropbox, Facebook oder Clouds zu vernichten. Da bei sexuellen Handlungen mit Kindern empfindliche Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren drohen, habe der Mann «ein erhebliches Interesse daran, als unschuldig zu gelten oder sein Verschulden als möglichst gering erscheinen zu lassen», argumentiert das Obergericht. Laut der Staatsanwaltschaft versuchte der frühere Lehrer während der Untersuchung «mit allen Mitteln, seine Taten zu vertuschen».

Mann sass etwas weniger als drei Monate in Untersuchungshaft

Der frühere Lehrer wehrte sich durch alle Instanzen gegen die Untersuchungshaft, so forderte er am 26. Mai beim Bundesgericht, er sei unverzüglich freizulassen. Anstelle der U-Haft, die vom Zwangsmassnahmengericht angeordnet und vom Obergericht bestätigt worden, war, schlug er ein Kontaktverbot zu ehemaligen und aktuellen Schülerinnen und Schülern, ein Verbot der Kontaktaufnahme mit ehemaligen Chatpartnerinnen des Messengerdienstes KIK, ein Verbot der Nutzung von Cloud- und Onlinekonten sowie eine ambulante psychiatrische Behandlung alle zwei Wochen vor.

Es bestehe keine Verdunkelungsgefahr, der Kontakt mit einem früheren Opfer dieses Jahr sei von der jungen Frau ausgegangen. Aus den Chatprotokollen gehe nicht hervor, dass er diese «zu einer bestimmten Aussage haben drängen und so Taten vertuschen wollen», argumentierte er.

Das Bundesgericht sieht dies völlig anders und hält fest, Aussagen der Opfer seien bei sexuellen Handlungen mit Kindern, einem sogenannten Vier-Augen-Delikt, wichtige Beweismittel. Es sei deshalb richtig, dass die Aargauer Behörden U-Haft angeordnet hätten, um eine Beeinflussung durch den früheren Lehrer zu verhindern. Auch im Hinblick auf «die Schwere der untersuchten Straftaten» sei dieser Entscheid gerechtfertigt. Der Mann ist am 13. Juni aus der U-Haft entlassen worden, das Verfahren gegen ihn läuft weiter, ein Prozesstermin ist noch nicht bekannt.

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