Pfarrer «Tätscheli» kommt straffrei davon – wegen eines Zufalls
Immer am Montag kam der Pfarrer ins katholische Kinderheim Speerblick in Uznach SG. Die Mädchen nannten ihn Pfarrer «Tätscheli». In der Kapelle hielt er jeweils eine Messe für die Schwestern, die das Heim führten. Danach besuchte er die Kinder im Schlafsaal.
Was er dort tat, beschäftigt die katholische Kirche bis heute. Dabei sind inzwischen mehr als dreissig Jahre vergangen. Derzeit prüft eine Zentralbehörde des Vatikans, ob sie die Verjährung in diesem Fall aufheben will.
Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen. Die St. Galler Staatsanwaltschaft führte mehrere Ermittlungen und stellte alle ein oder nahm sie gar nicht an die Hand – wie in ihren anderen Fällen, die auf die 2023 publizierte Studie der Universität Zürich zurückgingen.
Diese dokumentierte schweizweit über 1000 Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche. Die meisten Vorwürfe waren jedoch strafrechtlich nicht verwertbar. Auch die Staatsanwaltschaften der Kantone Freiburg und Wallis gaben die Ermittlungen in ihren Fällen auf.
Eine Kontroverse entstand. Die Opfervertreterin Vreni Peterer forderte im «St.Galler Tagblatt», dass die Kirche den beschuldigten Priestern trotzdem ihre Titel wegnehmen sollte: «Im Militär würde man unehrenhaft entlassen sagen.»
Der Theologe Niklaus Herzog hingegen sah sich auf seinem Portal swiss-cath.ch bestätigt: Die Historikerinnen hätten zu Unrecht Vorwürfe erhoben. Sie hätten vor allem Vermutungen dokumentiert, aber kaum belastbare Beweise.
Wer kommt der Wahrheit näher? Die Medienmitteilung der St.Galler Staatsanwaltschaft ist zu allgemein formuliert, um den Fall beurteilen zu können. Diese Zeitung hat deshalb Einsicht in die Verfügungen verlangt und erhalten.
Die Dokumente zeigen: Die zuständige Staatsanwältin kam im Fall von Pfarrer «Tätscheli» einer Anklageerhebung am nächsten, scheiterte aber an Verjährungsfristen. Drei Ermittlungsansätze geben Einblick in die strafrechtliche Aufarbeitung.
Fall 1: «Er griff mir im WC unter den Rock»
Natascha S. und ihre Zwillingsschwester, geboren 1974, kamen im Alter von 12 Jahren ins Kinderheim und blieben bis 16. Anfangs habe er sie nur gestreichelt, später ins Gesicht und auf den Mund geküsst, gab Natascha S. zu Protokoll. Dann sei er immer aufdringlicher geworden. Er habe ihnen Zungenküsse geben wollen und habe sie überall am Körper und im Intimbereich berührt.
Als Natascha S. das WC putzen musste, habe er sie von hinten gepackt, auf die WC-Schüssel gedrückt und ihr unter den Rock gegriffen. «Ich habe um mich geschlagen», erzählte Natscha S. Erst dann habe der Pfarrer von ihr abgelassen und sie angewiesen, niemandem etwas zu erzählen.
Die Übergriffe hätten während zwei Jahren stattgefunden, als sie zwischen 12 und 14 Jahre alt gewesen sei, also zwischen 1986 und 1988. Diese Vorwürfe sind verjährt. Der nächste Fall des Priesters dokumentiert die Tücken der Verjährung.
Fall 2: Zeitfenster für Verjährung knapp verpasst
Eine andere Frau präzisierte, wie sie die «Gute-Nacht-Küsse» von Pfarrer «Tätscheli» erlebt habe. Er habe sie auf den Mund geküsst und «gezüngelt». «Die Küsse dauerten sehr lange, zehn bis dreissig Sekunden, und waren für mich sehr unangenehm», sagte sie zum Fachgremium gegen sexuelle Übergriffe des Bistums.
Sexualdelikte an Kindern unter 12 Jahren sind erst seit 2008 unverjährbar. Das gilt auch für frühere Delikte, wenn sie am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. Zuvor verjährten diese nach 15 Jahren. Das bedeutet: Sexualdelikte an Kindern unter 12 Jahren sind unverjährbar, wenn sie nach dem 30. November 1993 begangen wurden.
Das betroffene Mädchen wurde am 5. Dezember 1993 12 Jahre alt. Deshalb hätte die Staatsanwältin nur Taten anklagen können, die das Kind zwischen dem 1. und 4. Dezember 1993 betrafen. An diesen Tagen war es noch unter 12 Jahre alt und die Unverjährbarkeit gilt für dieses Zeitfenster rückwirkend. Die Staatsanwältin prüfte den Kalender: Es waren die Wochentage Mittwoch bis Samstag. Der Pfarrer kam aber nur montags ins Heim – oder allenfalls dienstags, wie andere Kinder sagten.
Die Staatsanwältin fragte die Frau für eine Einvernahme an. Doch sie sagte, dass sie keine weiteren Angaben zur zeitlichen Einordnung machen könne. Sie wolle nicht befragt werden, da sie «mit der Geschichte abgeschlossen» habe. Deshalb stellte die Staatsanwältin auch diesen Fall ein.
Fall 3: «Ich spürte als Kind, dass etwas nicht stimmt»
Eine weitere Frau meldete sich nach der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie. Sie war 1990/91 im Kinderheim, als sie die dritte Klasse besuchte. Auch sie beschrieb Gute-Nacht-Küsse auf den Mund; dabei habe er die Zunge draussen gehabt. «Ich habe als Kind gespürt, dass etwas nicht stimmt», sagte sie aus, «aber ich habe mich nicht gewehrt.»
Sie war damals acht bis zehn Jahre jung. Diese Taten verjährten mit 15-jähriger Frist 2006 – bevor die neue Bestimmung zur Unverjährbarkeit in Kraft trat. Die Ermittlungen endeten mit einer Nichtanhandnahmeverfügung.
Die Verfügungen im Fall «Tätscheli» sind rechtskräftig und entsprechen einem freisprechenden Endentscheid: Der Priester im Ruhestand ist offiziell unschuldig.
Er hat Jahrgang 1942 und wohnt heute in einer abgelegenen Gemeinde in der Ostschweiz. Auf Anfrage dieser Zeitung reagiert er mit einem höflichen Brief. Er schreibt: «Das angesprochene Strafverfahren ist noch keineswegs erledigt. Die Angelegenheit wird in Rom weiterverhandelt. Aus diesem Grund sehe ich nicht, dass ich mich in irgendein Gespräch einlasse und die Situation unnötig erschwere.»
Damit meint er das kirchenrechtliche Verfahren. Das Bistum St.Gallen hat die Akten an die Glaubenskongregation überwiesen. Sie entscheidet nun, ob sie die Verjährung aufhebt und Massnahmen anordnet. In den schwersten Fällen kann der Papst einen Priester aus dem Klerikerstand entlassen.
Die Zentralbehörde im Vatikan ist intransparent. Sie veröffentlicht keine Entscheide oder Statistiken. Auf Anfrage reagiert sie nicht. Voraussichtlich wird die Öffentlichkeit nie erfahren, wie das kirchenrechtliche Verfahren endet.
Die Kirche ignorierte den Fall jahrelang
Die bisherige kircheninterne Aufarbeitung des Falls ist ein Trauerspiel. Im Bistum St.Gallen waren die Grenzüberschreitungen schon seit 2002 bekannt. Damals meldete sich eine Frau beim frisch gegründeten Fachgremium für sexuellen Missbrauch des Bistums St.Gallen. In den Jahren danach erhoben weitere Frauen Vorwürfe. Das Bistum klärte ab – und tat nichts.
Der Pfarrer räumte später ein, er sei zu weit gegangen. Doch er rechtfertigte die Grenzüberschreitungen mit dem Kontext der Zeit. Damals hätten andere Massstäbe gegolten.
Die Leiterin des Kinderheims, eine katholische Ordensschwester, gab an, von nichts zu wissen. Sie war mutmasslich ein Teil des Systems. Die Schwestern brachten die Kinder, die Anschuldigungen erhoben, mit Gewalt zum Schweigen, wie Betroffene später aussagten.
Erst 2010 prüfte das Fachgremium das Personaldossier des Pfarrers genauer – und fand einen Brief aus den 1970er-Jahren. Darin berichtete der Priester von sexuellen Fantasien, die in der Umsetzung strafrechtlich relevant sein könnten, und bat um Hilfe. Offenbar erhielt er diese nicht.
Das Bistum löste den Fall 2012 so: Es versetzte den Priester in ein Frauenkloster. Er durfte noch jahrelang Messen halten und sogar Religion an einer Primarschule unterrichten, wie der «Sonntagsblick» berichtete. Erst nach der Publikation der Studie 2023 entzog ihm das Bistum alle priesterlichen Funktionen und pastoralen Aufgaben.
Eine Betroffene leidet bis heute
Natascha S., die Betroffene von Fall 1, ist über 50 Jahre alt und fühlt sich durch ihre Erfahrungen bis heute verunsichert. Ihr Vater war gewalttätig. So kam sie ins Kinderheim zu Pfarrer «Tätscheli». Wenn ihr jemand zu nahe komme, reagiere sie oft später als andere, erzählt sie auf Anfrage. Erst mit Verzögerung merke sie jeweils, dass ein Mann eine Grenze überschritten habe und sie sofort hätte reagieren sollen. Sie sagt: «Ich habe bis heute jeweils das Gefühl, ich als Frau sei schuld.»
