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Zürcher rast mit 200 km/h – Bundesgericht hebt Freispruch auf

Zürcher rast mit 200 km/h – Bundesgericht hebt Freispruch auf

13.09.2022, 12:0013.09.2022, 12:41
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Das Bundesgericht hat den Freispruch für einen Raser aus dem Kanton Zürich aufgehoben: Der Mann war mit dem Sportwagen seines Sohnes 200 km/h auf der Autobahn gefahren, weil seine Frau Medikamente benötigte.

Raser Tacho
Der Zürcher raste mit 200 km/h über die Autobahn.Bild: Shutterstock

Als Grund für seine Raserfahrt gab der Mann an, dass seine Frau an einer Herzkrankheit leide. An diesem Tag habe sie Symptome verspürt, während sie mit dem Sportwagen des Sohnes unterwegs gewesen seien. Er habe ernsthaft befürchtet, sie könnte einen Infarkt haben.

Er habe dann Gas gegeben, um so schnell wie möglich nach Hause zu kommen, damit sie ihre Medikamente nehmen könne. 200 km/h habe er auch gar nicht fahren wollen.

Er sei aber die Leistung dieses Sportwagens – fast 600 PS – nicht gewohnt. Das Auto beschleunige sehr stark, selbst wenn das Gaspedal nur kurz angetippt werde.

Das Winterthurer Bezirksgericht und auch das Zürcher Obergericht hatten ihm diese Begründung noch abgenommnen und ihn vom Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung freigesprochen. Das Bundesgericht hat diesen Freispruch nun aber aufgehoben, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Es schickt den Fall zur Neubeurteilung zurück ans Zürcher Obergericht.

Denn als der Mann einen Blitzkasten sah, verlangsamte er plötzlich auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 120 km/h. Dies zeige, dass er die Situation doch nicht als so ernst angesehen habe, heisst es im Urteil. Für das Bundesgericht ist klar, dass der Beschuldigte eine unverhältnismässige Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende geschaffen habe – und auch für seine Frau.

Gemäss Urteil wäre das Kantonsspital Winterthur zudem in nur elf Minuten zu erreichen gewesen, ganz ohne Geschwindigkeitsübertretung. Der Weg nach Hause war drei Mal so lang.

Urteil 6B_322/2022 vom 25. August 2022

(sda)

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Eine optische Täuschung soll Raser stoppen
Video: srf
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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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fandustic
13.09.2022 12:55registriert Juni 2021
Schon tragisch und auch bedenklich, dass zwei Gerichte auf solche Schutzbehauptungen hereinfallen und ihn dann Freisprechen. Gut gemacht vom Bundesgericht.
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Amateurschreiber
13.09.2022 13:14registriert August 2018
In Wahrheit hat seine Frau doch nur gesagt: "Fahr nicht so schnell, sonst bekomm' ich noch einen Herzinfarkt!"
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Posersalami
13.09.2022 13:12registriert September 2016
Und genau darum darf der Raserartikel nicht aufgeweicht werden. Reine Schutzbehauptung und völliger Blödsinn.

Wenn jemand einen Notfall hat ruft er die Ambulanz oder fährt ins Krankenhaus und sicher nicht nach Hause.
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