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Bundesgericht klopft Zürcher Migrationsamt auf die Finger

Bundesgericht klopft Zürcher Migrationsamt auf die Finger

19.09.2019, 12:0019.09.2019, 15:14
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Various foreign residence permits cases are lined up on a table at the registration and migration office in Thun, Switzerland, on Monday, September 15, 2014. (KEYSTONE/Peter Klaunzer)

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Bild: KEYSTONE

Ein ehemaliger Flüchtling aus Vietnam verzichtete freiwillig auf seine Niederlassungsbewilligung, um in seine Heimat zurückzukehren. Drei Jahre später wollte er doch wieder in der Schweiz leben - was die Zürcher Justiz ablehnte. Das Bundesgericht ist jedoch anderer Meinung.

Im Jahr 1981 flüchtete der heute 62-Jährige vor dem kommunistischen, vietnamesischen Regime in die Schweiz. Er beantragte, wie damals viele seiner Landsleute, Asyl und erhielt diesen Status auch. In der Folge wurde ihm auch eine Niederlassungsbewilligung erteilt.

Im Jahr 2004 kam seine Tochter zur Welt, die unter dem Angelman-Syndrom leidet. Dabei handelt es sich um eine körperliche und geistige Behinderung, die intensive Pflege benötigt. Seit der Scheidung von der Mutter hat der Vater das Sorgerecht.

Im Jahr 2010 entschied sich der Vater, mit seiner Tochter nach Vietnam zurückzukehren. Er verzichtete dabei freiwillig auf seinen Asylstatus und seine Niederlassungsbewilligung. Allerdings lief das Leben dort nicht nach Plan. Drei Jahre später wollte er zusammen mit der Tochter zurück in die Schweiz ziehen.

Das Zürcher Migrationsamt stellte sich jedoch quer. Er und seine Tochter erhielten nicht wie erhofft eine erneute Aufenthaltsbewilligung sondern die Aufforderung, die Schweiz zu verlassen. Dagegen wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht.

Inhaltliche Prüfung nachholen

Die Lausanner Richter geben dem Mann nun Recht, wie aus dem Urteil hervorgeht. Die Voraussetzungen für eine Neubeurteilung seien durchaus gegeben. Schliesslich hätten die geschiedenen Eltern inzwischen das gemeinsame Sorgerecht für das Mädchen beschlossen.

Die Mutter besuche ihre mittlerweile 14-jährige Tochter mehrmals in der Woche und verbringe Ferien mit ihr. Zudem zahle sie dem Mann Alimente. Das Bundesgericht kritisiert das Zürcher Migrationsamt, dass dieses den Fall inhaltlich gar nicht mehr geprüft sondern den Antrag einfach abgelehnt habe.

Diese inhaltliche Prüfung muss das Amt nun nachholen. Zudem muss der Kanton Zürich dem Vater und seiner Tochter die Anwaltskosten von 2500 Franken zahlen.

(Urteil 2C_446/2018)

(aeg/sda)

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Momos
20.09.2019 06:58registriert Januar 2016
Tatsache ist, eine Behörde hat alle Anträge sorgfältig zu prüfen.
Das Bundesgericht sagt lediglich, dass dies in diesem Fall nicht stattgefunden habe. Ob links oder rechts, es sollte in unser aller Interesse sein, dass von Seiten Behörden sauber gearbeitet wird.
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