Im Kanton Zürich gibt es ab kommendem Jahr weniger Anreiz, die Steuern frühzeitig einzuzahlen: Der Regierungsrat hat den Ausgleichs- und Vergütungszins von 1 auf 0,75 Prozent gesenkt. Grund dafür ist das veränderte Umfeld der Zinsen.
Auch mit 0,75 Prozent liege der neue Wert aber über den derzeit üblichen Zinssätzen der Banken für Spar- und Privatkonten, schreibt der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Donnerstag. Somit bestehe weiterhin ein Anreiz, die Steuerschuld frühzeitig zu begleichen.
Der Vergütungszins kommt zur Anwendung, wenn jemand die Steuern vor dem 30. September des jeweiligen Steuerjahres einzahlt, oder wenn es eine Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern gibt.
Den Ausgleichszins verrechnen die Steuerämter für die Zeit zwischen dem 30. September und dem Zeitpunkt der definitiven Steuerrechnung, wenn diese höher ausfällt als die bis dahin bezahlten Beträge.
Unverändert hoch bleibt hingegen der Verzugszins, der säumigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern blüht. Bezahlen sie nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung der definitiven Steuerrechnung, werden ihnen 4,5 Prozent belastet. (sda)