Bundesgericht bestätigt: Studentin vergewaltigt – Mann muss 8 Jahre hinter Gitter
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren bestätigt. Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann wegen Vergewaltigung und Hausfriedensbruchs. Er war am helllichten Tag in die Wohnung einer Studentin eingedrungen, wo er diese vergewaltigte.
Auch die angeordnete, maximal mögliche Landesverweisung von 15 Jahren ist laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts verhältnismässig. Die Lausanner Richter wiesen alle Rügen des abgewiesenen Asylbewerbers ab.
Der Syrer reiste im Mai 2016 in die Schweiz ein. Er beging vor der Vergewaltigung im September 2018 verschiedene Delikte wie Einbruchdiebstahl, Raubversuch und Drogenbesitz.
Auch in Italien, wo sich der Mann vor seiner Einreise in die Schweiz aufhielt, beging er mehrere Straftaten.
Urteil 6B_1279/2020 vom 10.3.2021
(sda)
