Bundesgericht: Grossvater wegen sexueller Handlungen mit Enkelin verurteilt
Ein Grossvater aus dem Kanton Freiburg muss wegen sexueller Handlungen mit seiner Enkelin viereinhalb Jahre hinter Gitter. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Mannes abgewiesen und das Urteil der Vorinstanz bestÀtigt.
Der Mann in den Siebzigern war im Dezember 2019 in erster Instanz wegen sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Pornografie und Verletzung der FĂŒrsorge- und Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. In der Berufung schloss das Freiburger Kantonsgericht Pornografie aus und reduzierte die Strafe deutlich.
Der Grossvater kĂŒmmerte sich seit 2007 um seine beiden Enkeltöchter, nachdem sich die Eltern getrennt hatten und die Mutter einen Unfall hatte. Er gewann allmĂ€hlich Einfluss und Kontrolle ĂŒber die Ă€ltere, damals siebenjĂ€hrige Enkelin, verdrĂ€ngte ihre Eltern und wurde zu ihrer einzigen erwachsenen Bezugsperson. Von unangemessenen Gesten ging er mit der Zeit zu sexuellen Handlungen ĂŒber. Die sexuellen Ăbergriffe fanden statt, nachdem die Enkelin 16 Jahre alt geworden war.
Keine weitere Befragung
In einem am Montag veröffentlichten Urteil wies das Bundesgericht alle Argumente des Grossvaters zurĂŒck und bestĂ€tigte das Urteil des Freiburger Kantonsgerichts. Die Richter aus Lausanne unterstĂŒtzten den Entscheid der Verfahrensleitung, von einer Befragung des Opfers abzusehen, das bereits mehrfach vernommen worden war und dem Grossvater keine weiteren Probleme bereiten wollte.
Das Kantonsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass die Handlungen des Grossvaters mit einem Kind eine sexuelle Konnotation hatten, urteilte das Bundesgericht. Dies gelte umso mehr, als er sich zu dieser Zeit pornografische Videos von sehr jungen MĂ€dchen angesehen habe.
Macht ausgenutzt
Das Bundesgericht bestĂ€tigte auch den Tatbestand der sexuellen Nötigung. Dies könne sowohl durch Drohungen oder physischer Gewalt als auch bei psychischem Druck geschehen. Der TĂ€ter, der eine «Figur der absoluten elterlichen AutoritĂ€t» gewesen sei, habe nach und nach die Macht ausgenutzt, die er ĂŒber seine Enkelin hatte, um sie zu manipulieren und seine Ziele zu erreichen.
Unter diesen Voraussetzungen konnten die Freiburger Richter nach Ansicht des Bundesgerichts zu Recht davon ausgehen, dass das Opfer auch nach seinem 16. Geburtstag nicht in die sexuellen Handlungen einwilligte.
(Urteil 6B_935/2020 vom 25. Februar 2021)
(aeg/sda)
