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Strikte Haftbedingungen für «Carlos» vorläufig noch gerechtfertigt

Bundesgericht: Strikte Haftbedingungen für «Carlos» vorläufig noch gerechtfertigt

20.04.2021, 12:0020.04.2021, 12:21
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Die seit bald zweieinhalb Jahren dauernde, gesicherte Einzelhaft des als «Carlos» bekannt gewordenen jungen Mannes darf vorläufig weitergeführt werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die sehr restriktiven Bedingungen der Sicherheitshaft könnten auf die Dauer aber Fragen zu einem menschenwürdigen Vollzug aufwerfen.

«Carlos» befindet sich derzeit in der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf ZH, obwohl im Schweizer Vollzug grundsätzlich die Trennung von Beschuldigten und Verurteilten vorgeschrieben ist. Aufgrund der wiederholten Aggressionen des jungen Mannes musste für ihn ein besonderes Setting geschaffen werden. Damit sollen andere Insassen und die Gefängnisangestellten geschützt werden.

Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor. In der Strafanstalt Pöschwies wurden nicht nur personelle und konzeptionelle Anpassungen vorgenommen, um die Sicherheitshaft von «Carlos» vollziehen zu können. Auch bauliche Änderungen waren notwendig, so zum Beispiel die Verstärkung von Zellen und ein separater Hofzugang.

Für den Beschuldigten bedeutet das Setting, 23 Stunden am Tag eingeschlossen zu sein. Für den täglichen Spaziergang im Gefängnishof sind spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Mithäftlinge trifft «Carlos» nicht an.

Vergleichbar mit Arrest

Obwohl diese Haftbedingungen vergleichbar seien mit einem dauernden Arrest, sind sie gemäss Bundesgericht aufgrund der von dem jungen Mann ausgehenden Gefahr für andere Menschen noch ausreichend gerechtfertigt. Das von «Carlos» gestellte Gesuch um eine Verlegung in ein anderes Untersuchungs- und Sicherheitsgefängnis sei unter diesen Umständen zu Recht abgewiesen worden.

«Carlos» war im November 2019 vom Bezirksgericht Dielsdorf wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung und weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem wurde eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet und der Vollzug der Strafe aufgeschoben. Die Berufungsverhandlung findet im Mai statt.

Das Bundesgericht hält in seinen Erwägungen fest, es könne aufgrund der verschiedenen Verfahren unterdessen «als gerichtsnotorisch gelten», dass der junge Mann «zumindest in bestimmten Stresssituationen zu aggressivem Verhalten» neige.

Dennoch appellieren die Lausanner Richter in ihrem aktuellen Urteil an die Medien, auch bei «Carlos» die Unschuldsvermutung nicht zu vergessen. Und auch an die Vollzugs-Angestellten geht ein Appell. Das Gericht schreibt, trotz der besonderen Anforderungen dürfe sich der Rechtsstaat der Herausforderung und Verantwortung weiterhin nicht entziehen.

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28 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Peter Vogel
20.04.2021 13:42registriert Juni 2020
Gibt zu viele gutgläubige naive Leute die nicht verstehen, dass es da draussen Schwerverbrecher gibt die man nicht mehr rauslassen darf.
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Baba ♀️
20.04.2021 15:48registriert Januar 2014
Wieso jetzt wieder "Carlos"? Es hieß doch, er wolle bei seinem richtigen Namen (Brian?) genannt werden 🤔

Anyhow; was für ein verschwendetes Potential. Mit seinem Hang zu Gewaltausbrüchen und extrem niedriger Provokationsschwelle wird der (eigentlich) arme Kerl wohl nie ein "normales" Leben in der Gesellschaft führen können. Man stelle sich das vor: 23 Stunden eingesperrt, keine Kontakte zu Menschen, ausser dem Vollzugspersonal. Ich kritisiere das nicht, er hat zur Genüge bewiesen, dass er gefährlich ist. Hat der Junge Mann ein Handicap, das ihm die Impulskontrolle erschwert/verunmöglicht?
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Mrs. Bonsai
20.04.2021 14:42registriert Februar 2014
Und wie würde wohl der Entscheid in einem Jahr aussehen... Immer noch vorläufig gerechtfertigt. Das BGer hat wohl ergebnisorientiert argumentiert. Kann es ja, als höchstes Gericht. Ich teile diese Auffassung.
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