Die Frau, die bei ihren Eltern in Luzern wohnte, war im siebten Monat schwanger, als sie im Dezember 2015 die beiden Buben gebar. Drei Monate zuvor hatte sich ihr Freund und Kindsvater von ihr getrennt.
Gemäss der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gebar die heute 23-Jährige das erste Kind allein in der Badewanne. Darauf soll sie im Keller das Neugeborene gegen die Wand und auf den Boden geschlagen und den Leichnam im Keller versteckt haben. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Frau deswegen der vorsätzlichen Tötung.
Rund 31 Stunden nach der ersten Geburt gebar die Beschuldigte gemäss der Anklageschrift, wiederum in der Badewanne, den Zwillingsbruder. Dieser kam tot auf die Welt.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau aber auch in diesem Fall im Hauptantrag vorsätzliche Tötung durch Unterlassung, im Nebenantrag fahrlässige Tötung durch Unterlassung, vor. Sie beschuldigt sie, dass sie nach der ersten Geburt nicht einen Arzt aufgesucht habe, um das Leben des Ungeborenen zu schützen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Knabe erst kurz vor der Geburt starb und dass sein Leben mit medizinischer Hilfe hätte gerettet werden können.
Nach den beiden Geburten litt die Beschuldigte an starken Blutungen und wurde von ihren Eltern ins Spital gebracht. Die Ärzte alarmierten die Polizei, nachdem sie festgestellt hatten, dass die Frau nicht an den behaupteten Periodenblutungen litt, sondern geboren hatte.
Die Beschuldigte sass während zwei Monaten in Untersuchungshaft. Die aus Serbien stammende Frau wurde gegen eine Kaution von 10'000 Franken und weiteren Bedingungen aus der Haft entlassen. (aeg/sda)