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Zwei Berner Kantonspolizisten wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

Zwei Berner Kantonspolizisten wegen Amtsmissbrauchs angeklagt

23.09.2022, 09:44
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Die beiden Angeklagten hätten gemäss Staatsanwaltschaft eine «unverhältnismässige Härte» angewandt.Bild: keystone

Zwei Angehörige der Kantonspolizei Bern müssen sich wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs und Tätlichkeiten vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den Polizisten vor, bei der Anhaltung eines Mannes in Bern den Verhältnissen nicht mehr angepasste Gewalt angewandt zu haben.

Bei der Personenkontrolle eines 28-jährigen Marokkaners am 11. Juni 2021 auf dem Bahnhofplatz sei es zu einem Gerangel mit einer uniformierten Zweierpatrouille der Kantonspolizei gekommen, teilte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern am Freitag mit. Dabei sei der zu kontrollierende Mann zu Boden geführt und dort fixiert worden.

Die beiden Angeklagten hätten eine «unverhältnismässige Härte» angewandt, sagte Christof Scheurer, Informationsbeauftragter der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Hast du selbst schon einmal polizeiliche Gewalt erlebt?

Die Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben führte gegen den Polizeiangehörigen, der die Fixation vorgenommen hatte, eine Untersuchung wegen Amtsmissbrauchs und Tätlichkeiten. Sie legt ihm in der Anklage zu Last, unverhältnismässig Gewalt ausgeübt zu haben.

Zahlreiche Befragungen

Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich laut Staatsanwaltschaft auch Verdachtsmomente gegen einen zweiten, von der Polizeipatrouille herbeigerufenen Polizeiangehörigen. Dem Polizisten wirft die Staatsanwaltschaft nun vor, beim Verladen der angehaltenen Person in ein Patrouillenfahrzeug den Verhältnissen nicht angepasste Gewalt angewandt zu haben.

Im konkreten Fall führte die Staatsanwaltschaft selbst die Ermittlungen und nicht die Polizei. Es seien zahlreiche Personen befragt worden, die sich zum Zeitpunkt des Vorfalls auf dem Bahnhofplatz aufgehalten hätten, heisst es in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft.

Die beiden Polizeiangehörige werden sich vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten müssen. (sda)

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55 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Magnum
23.09.2022 10:06registriert Februar 2015
Spannend, dass in diesem Fall die Staatsanwaltschaft die Untersuchung führt. Bei Fällen von Polizeigewalt mit weit gravierenderen Folgen (Gummischrot sorgte für Verlust des Sehvermögens auf einem Auge) im Kanton Zürich hat die Polizei die Untersuchung des Verhaltens der Polizei geführt. Ja, ein anderes Polizeikorps, aber dennoch: So etwas sollte in einem Rechtsstaat nicht passieren. Diese Art der Untersuchung ist Sache einer Staatsanwaltschaft.
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René Gruber
23.09.2022 10:52registriert April 2016
In der Umfrage wird ja nur gefragt, ob man Polizeigewalt erlebt hat. Es wird nicht gefragt ob die Polizeigewalt angemessen oder übertrieben war. Dies ist ein reisen Unterschied.
Die Polizei hat das Gewaltmonopol und darf daher wenn nötig Gewalt anwenden.
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