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Chef muss 18 Monate ins Gefängnis nach tödlichem Sturz von Angestelltem

Chef muss 18 Monate ins Gefängnis nach tödlichem Sturz eines Angestellten

04.04.2022, 15:4904.04.2022, 15:56
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Nach dem tödlichen Unfall eines jungen Angestellten muss ein Waadtländer Bauunternehmer 18 Monate ins Gefängnis. Ein Gericht sprach den 57-Jährigen der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der Mann hatte wiederholt Sicherheitsvorschriften missachtet.

Der 22-jährige Angestellte stürzte 2017 bei Renovationsarbeiten auf einer Baustelle in Ballaigues VD durch das Dach einer Lagerhalle aus einer Höhe von knapp zehn Metern in die Tiefe. Der junge Mann erlitt schwere Kopfverletzungen. Er wurde mit dem Helikopter ins Spital geflogen, wo er am nächsten Morgen verstarb.

Das Kriminalgericht des nördlichen Waadtlands in Yverdon-les-Bains verurteilte den Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Hälfte davon wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach der Gerichtsverhandlung in der vergangenen Woche wurde das Urteil den Parteien am Montag per Post zugestellt. Zudem hat sich der Angeklagte bereit erklärt, der Familie seines Opfers 115'000 Franken Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis für den fehlbaren Unternehmer gefordert. Sie behält sich das Recht vor, Berufung einzulegen, sobald sie die detaillierte Urteilsbegründung zu Kenntnis genommen hat.

Dasselbe gilt für die Verteidigung. «Das Gericht folgte mir in Bezug auf die rechtliche Einstufung, aber nicht in Bezug auf die Strafe, die ich vollständig zur Bewährung aussetzen wollte», sagte Robert Fox, der Anwalt des Angeklagten.

Opferfamilie enttäuscht

Die Eltern und der Bruder des Unfallopfers zeigten sich ihrerseits enttäuscht. «Nicht so sehr wegen des Urteils selbst, sondern wegen der Tatsache, dass der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Verantwortung für die Tragödie übernommen oder auch nur die geringste Reue oder Bedauern gezeigt hat», sagte ihr Anwalt Gilles-Antoine Hofstetter. Auch sie überlegen sich, Rekurs gegen das Urteil einzulegen.

Das Gericht befand den Angeklagten zudem der Verletzung der Regeln der Baukunst für schuldig. Zwischen 2010 und 2013 hatte die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) den Bauunternehmer fünfmal gewarnt, weil er die geltenden Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung schwerer Stürze bei Arbeiten in der Höhe nicht beachtet hatte. (aeg/sda)

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ali mini äntli
04.04.2022 16:03registriert September 2021
tönt zuerst mal hart, ins Gefängnis.
Andererseits, wenn die Suva 5 mal verwarnt und doch nichts passiert fragt man sich für was die Suva da vorbeischaut. Der Chef hat sich da problemlos darüber hinweggesetzt...
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*Butterfly*
04.04.2022 18:24registriert Februar 2022
Ja, er wollte halt nicht hören. Nun muss er fühlen.

Mir ist schleierhaft, wie man hier keine Reue zeigen kann?!
Sogar wenn er völlig "unschuldig" an der ganzen Situation gewesen wäre - war er ja nicht, weil er genügend "Schüsse vor den Bug" erhalten hat - fühlt man doch mit den Eltern mit.
Denn das ist wohl das Schlimmste, was einem als Eltern passieren kann, wenn man sein eigenes Kind zu Grabe tragen muss.....!
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