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Schwyzer Ku-Klux-Klan-Auftritt war keine Rassendiskriminierung

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Staatsanwaltschaft: Schwyzer Ku-Klux-Klan-Auftritt war keine Rassendiskriminierung

29.11.2019, 08:5229.11.2019, 09:48
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Auch Narren sind nicht gänzlich frei. Das haben zwölf Männer erfahren, die an der Fasnacht in Schwyz im vergangenen März als Ku-Klux-Klan verkleidet aufmarschierten. Sie erfüllten zwar den Straftatbestand der Rassendiskriminierung nicht, begingen aber eine grobe Belästigung.

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz erliess Strafbefehle gegen die zwölf Männer. Der öffentliche Auftritt als Ku-Klux-Klan habe die Grenzen der an der Fasnacht geltenden Narrenfreiheit überschritten und Sitte und Anstand grob verletzt.

Die Narrenfreiheit höre da auf, wo Gesetze verletzt werden, sagte Staatsanwältin Franziska Steiner am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Ausschlaggebend gewesen sei das Zelebrieren von rassistischem und gewalttätigem Gedankengut.

Den Straftatbestand der Rassendiskriminierung erfüllten die Beteiligten laut der Staatsanwaltschaft durch den Auftritt aber nicht, da sie nicht beabsichtigt hätten, Drittpersonen für das Gedankengut des Ku-Klux-Klans zu gewinnen.

Bussen von je 300 Franken

Die zwölf 18- bis 30-jährigen im Bezirk Schwyz wohnhaften Schweizer waren im März an der Fasnacht in Schwyz in Zweierkolonne, mit brennenden Fackeln und einer Keltenkreuz-Fahne vom Hinterdorf auf den Hauptplatz marschiert. Darauf gingen bei der Polizei mehrere Beschwerden ein und Ermittlungen wurden aufgenommen.

Die zwölf marschierenden Männer gestanden ihre Beteiligung am Auftritt, sagte Steiner. Sie müssen je eine Busse von 300 Franken bezahlen. Dazu kommen die Verfahrenskosten, die ihnen die Staatsanwältin auferlegte. Sie belaufen sich auf zwischen 1300 und 2100 Franken pro Person, je nach Aufwand der Einvernahmen.

Auch gegen eine 13. Person hatten die Strafverfolger ermittelt. Hier sei das Verfahren eingestellt worden. Der Beschuldigte sei lediglich beim Treffpunkt dabei gewesen, aber nicht mitmarschiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können innert zehn Tagen Einsprache gegen den Strafbefehl erheben und die Beurteilung durch das Gericht verlangen.

Auftritt mit vielen Folgen

Der Auftritt in der Nacht vom Fasnachtsmontag hatte schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Im April demonstrierten deswegen in Schwyz rund 400 Personen an einer Kundgebung gegen Rassismus. Dabei kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen links- und rechtsextremen Personen, ein Vorstandsmitglied einer lokalen SVP-Sektion griff einen linken Aktivisten mit Pfefferspray an und trat später aus der Partei aus.

Das Bündnis Buntes Schwyz, das die Demonstration organisiert hatte, beklagte im Nachgang den Diebstahl eines Transparents und reichte eine Strafanzeige ein. Das Transparent tauchte später in einem Video in rechtsextremem Kontext auf. Das Verfahren wegen Diebstahls wurde eingestellt, weil keine Täterschaft ermittelt werden konnte.

Der rassistische Ku-Klux-Klan wurde in seiner ursprünglichen Form 1865 im US-Bundesstaat Tennessee gegründet. Mit Morden an Afroamerikanern und Attentaten auf Politiker kämpfte der Geheimbund gegen die Abschaffung der Sklaverei. Bei nächtlichen Überfällen trugen Mitglieder weisse Kutten mit Kapuzen und verbreiteten mit brennenden Kreuzen Angst und Schrecken.

Seit den 1990er-Jahren greift der Klan gezielt schwarze Kirchengemeinden an. Die «Europäischen weissen Ritter vom brennenden Kreuz» (European White Knights of the Burning Cross) gelten als Ableger. (cma/sda)

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73 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Pi ist genau Drei!
29.11.2019 08:55registriert Februar 2017
Ändert nichts daran, dass es volkommen ignorant und asozial ist, so aufzutreten.
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Reginnga
29.11.2019 09:00registriert Mai 2019
De aller erst Satz wenn bi Wikipedia Ku-Klux-Klan iigisch:

"Der Ku-Klux-Klan (KKK, englisch Ku Klux Klan) ist ein rassistischer und gewalttätiger, vor allem in den Südstaaten der USA aktiver Geheimbund."

What are you doing "Staatsanwaltschaft" ?
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Franz v.A.
29.11.2019 09:13registriert August 2019
Also, wenn ich mich nächstes Jahr als IS Terrorist verkleide an der Fastnacht geschieht mir rein gar nichts, laut der Staatsanwaltschaft.
Der IS is ja nur eine Terrororganisation, wie eben der KKK auch! Genau so könnte ich als Hitler mit Nazikreuz an die Fastnacht gehen.... und so weiter.
Das gibt einem schon zu Denken, liebe Staatsanwaltschaft.
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