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Justiz

Parkgelder abgezweigt – Ex-Polizeichef von Richterswil verurteilt

150'000 Franken Parkgelder abgezweigt – Ex-Polizeichef von Richterswil verurteilt

02.04.2019, 16:09
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Eine Zentrale Parkuhr, aufgenommen am Dienstag, 14. Oktober 2014 in Zuerich. (KEYSTONE/Ennio Leanza)
Bild: KEYSTONE

Fast 150'000 Franken Parkgelder hat der ehemalige Polizeichef der Zürcher Gemeinde Richterwil in seine eigene Tasche fliessen lassen. Zudem plünderte er den Tresor eines Arbeitskollegen. Das Bezirksgericht Horgen verurteilte den 48-Jährigen am Dienstag zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten.

Qualifizierte Veruntreuung, mehrfache Urkundenfälschung, Diebstahl sowie mehrfache Geldwäscherei - die Liste der Schuldsprüche war lang. Das Gericht verurteilte den Mann im abgekürzten Verfahren. Neben einer Busse von 1000 Franken muss er auch 144'000 Franken der Gemeinde Richterswil zurückzahlen.

«Sie haben eine riesengrosse Dummheit begangen», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündung. Ausserdem haben sie den Ruf der Polizei geschädigt und das Vertrauen in diese gestört."

18 Jahre lang war der Mann bei der Gemeinde Richterswil als Polizist angestellt - 16 Jahre davon als Chef der Gemeindepolizei. In dieser Funktion war er auch zuständig für die Gelder aus den Parkautomaten. Darin witterte er 2014 plötzlich seine Chance. Unbemerkt zweigte er in diesem Jahr erstmals 10'000 Franken auf sein privates Konto ab.

In den folgenden Jahren wurden die Beträge immer grösser: 2015 überwies er auf sein Konto 17'000 Franken, im Jahr darauf 38'000 Franken, im folgende Jahr gar 67'000 Franken, und 2018 waren es noch einmal 12'000 Franken.

«Schwierige Lebenssituation»

Der 48-Jährige zeichnete vor Gericht von sich das Bild eines Opfers. «Als ich mich das erste Mal an den Parkuhren vergriff, steckte ich in einer schwierigen Lebenssituation.» Er sprach von einer Kampfscheidung, von Mitleid mit seiner Ex-Frau und von einer Tochter, die er nicht mehr sehen durfte.

Eine weitere Beziehung mit einer jungen Rumänin brachte dem damaligen Polizeichef trotz voller Konten kein Glück. Kurz nach der Geburt einer zweiten Tochter ging auch diese Verbindung in die Brüche. «Ich wurde Opfer von häuslicher Gewalt», sagte der Mann. Aus Mitleid und unter Druck habe er sie und ihre Familie aber weiter unterstützt.

Damit niemand Verdacht schöpfen konnte, begann er 2016 die Gelder auch auf das Konto seiner Mutter zu überweisen. Womit er sich wissentlich der Geldwäscherei schuldig machte, wie das Gericht festhielt.

Zwischen Mai 2014 und März 2018 hatte der Mann insgesamt 71 falsche Abrechnungen bei der Finanzabteilung der Gemeinde eingereicht. Darauf hielt er jeweils nur die von ihm auf das Gemeindekonto einbezahlten Beträge fest - nicht aber die wirklich generierten. Dadurch betrog er die Gemeinde um insgesamt 144'000 Franken.

Aus Mitleid und Nächstenliebe gehandelt

Neben seinem Bild als Opfer zeichnete der Mann am Dienstag aber auch das eines grosszügigen Unterstützers. «Ich habe mit dem Geld auch immer mehr Bedürftigen in der Gemeinde Richterswil geholfen», sagte er. Er habe das als seine Aufgabe gesehen, «wenn die Gemeinde schon nichts tut».

Seine Taten habe er aus Mitleid und Nächstenliebe begangen, betonte er. Und dafür bezahlt habe er auch bereits: «Ich finde keine Wohnung und keinen Job mehr.»

Seinen letzten Coup verübte er im Februar 2018. Er klaute aus der Schreibtischschublade seines Kollegen den Schlüssel für dessen Kleintresor. In einem unbeobachteten Moment öffnete er diesen und steckte die 600 Franken, welche sein Kollege darin aufbewahrte, in seine Tasche.

«Ich habe ja niemandem damit geschadet», sagte er vor Gericht. Und weil es so einfach gegangen sei, habe er immer weiter gemacht.

Der hohe Verlust der Gemeinde im Jahr 2017 - fast 70'000 Franken fehlten - fiel schliesslich bei einer internen Überprüfung auf. Die Untersuchungen begannen und führten relativ rasch zum Polizeichef. Am 20. März 2018 wurde der Mann an seinem Arbeitsort verhaftet. (aeg/sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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MacB
02.04.2019 16:18registriert Oktober 2015
Reumütig scheint er ja nicht zu sein, weshalb die Busse von 1'000.- viel zu tief angesetzt ist.
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dertypvonnebenan
02.04.2019 16:50registriert September 2018
Lächerliches Urteil, hier ist der Begriff "Kuscheljustiz" mehr als nur angebracht, sorry but not sorry.
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Hydrocephalus
02.04.2019 16:43registriert Januar 2019
Dümmer als die Polizei erlaubt!
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