Kein Sonderermittler für Crans-Montana VS
Das Büro der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis lehnt es ab, im Fall der Brandkatastrophe von Crans-Montana einen ausserordentlichen Staatsanwalt zu ernennen. Das Gesuch eines Opferanwalts fand nicht die gewünschte Unterstützung.
Am 9. Februar 2026 hatte Rechtsanwalt Garen Ucari die Einsetzung eines oder mehrerer ausserordentlicher Staatsanwälte ausserhalb des Kantons Wallis beantragt, um die Untersuchung zu führen. Das Büro der Staatsanwaltschaft, bestehend aus den Leitern der regionalen Staatsanwaltschaften, wies dieses Gesuch mit Entscheid vom 15. April ab.
Die Brandkatastrophe von Crans-Montana sei ein aussergewöhnliches Ereignis mit internationaler Dimension und erheblicher medialer Aufmerksamkeit, bei dem die strafrechtliche Verantwortung von gewählten Amtsträgern und Mitarbeitenden der kantonalen oder kommunalen Verwaltung in Frage kommen könne, hielt das Büro in seiner am Donnerstag veröffentlichten Medienmitteilung fest.
Das Pflichtenheft der Zentralen Staatsanwaltschaft sehe vor, dass solche Fälle ihr zugewiesen werden. Zudem sei diese Dienststelle mit zusätzlichen personellen Ressourcen verstärkt worden, hiess es weiter. (sda)
