Das Bundesgericht hat eine teilbedingte, dreijährige Freiheitsstrafe für eine Babysitterin bestätigt. Die Frau hatte im November 2013 ein sieben Monate altes Baby geschüttelt, wodurch das Mädchen ein Schütteltrauma erlitt und starb.
Das Genfer Appellationsgericht hatte die Frau im Juli vergangenen Jahres der fahrlässigen Tötung und der Aussetzung schuldig gesprochen. Ein Jahr der Freiheitsstrafe muss die Verurteilte nach dem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts nun definitiv absitzen.
Das erstinstanzliche Gericht hatte die Babysitterin wegen vorsätzlicher Tötung zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem verpflichtete es die Frau, den beiden Elternteilen eine Genugtuung von je 50'000 Franken zu zahlen. Die Genugtuung ist nun letztinstanzlich bestätigt worden.
Das Bundesgericht folgt der Argumentation des Appellationsgerichts. Dieses war zum Schluss gekommen, dass die Frau gewusst habe, dass sie das Kind durch das Schütteln in Lebensgefahr bringen kann. Sie habe den Tod des Babys aber nicht in Kauf genommen. (Urteil 6B_974/2016 vom 19.07.2017) (sda)