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Nationalrat will kein zentrales Register über Sexualverbrecher

Nationalrat will kein zentrales Register über Sexualverbrecher

21.09.2015, 19:1222.09.2015, 08:01
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Der Nationalrat will kein nationales Register über Sexual- und Gewaltverbrecher schaffen. Er hat eine Motion von Andrea Geissbühler (SVP/BE) mit 97 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist diese vom Tisch.

Geissbühler argumentierte, mit einem nationalen Register könne mehr Transparenz beim Umgang mit gemeingefährlichen Sexual- und Gewalttätern geschaffen werden. Dadurch könne die Bevölkerung besser geschützt werden. Im Register sollten auch die zuständigen Richter und Gutachter sowie die angeordneten therapeutischen Massnahmen und der vorgesehene Entlassungstermin erfasst werden.

Aus Sicht des Bundesrates erhöht ein neues, zusätzliches Register die Sicherheit jedoch nicht. Die zuständigen Vollzugsbehörden hätten bereits heute Zugriff auf alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Ein neues Register liefere keine zusätzlichen Informationen, verursache aber Kosten von mehreren Millionen Franken.

Bundesrat gegen den Vorstoss

Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat eine Motion von Céline Amaudruz (SVP/GE) mit einer ähnlichen Stossrichtung. Amaudruz forderte, dass Personen, die wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung oder sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wurden, auch nach dem Vollzug ihrer Strafe regelmässig auf ihre Gefährlichkeit hin beurteilt werden sollten.

Mit einer Kontrolle nach dem Strafvollzug liesse sich die Gefährlichkeit der Straftäter besser beurteilen und damit das Risiko für die Bevölkerung verringern, argumentierte Amaudruz.

Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss gestellt. Dass Fehler bei der Beurteilung der Gefährlichkeit der Straftäter gemacht werden, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga zwar nicht in Abrede. Es mache aber keinen Sinn, wegen Fehlern bei der Beurteilung eine Gesetzesrevision anzustreben. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden dies als Anlass sehen, ihre Verfahren zu verbessern.

Bei Verurteilten, die auf Grundlage einer guten Prognose bedingt entlassen werden, seien die von Amaudruz geforderten Massnahmen zudem bereits möglich. Eine Person mit einer guten Prognose auf unbestimmte Zeit einer regelmässigen Kontrolle zu unterziehen, wäre hingegen unverhältnismässig.

Der Nationalrat folgte Sommarugas Argumentation und lehnte die Motion mit 114 zu 61 Stimmen ab. Damit ist diese vom Tisch. (sda)

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