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Bundesstrafgericht gibt Teil der beschlagnahmten Karimova-Gelder zurück

Bundesstrafgericht gibt Teil der beschlagnahmten Karimova-Gelder zurück

22.12.2021, 18:0822.12.2021, 18:08
epa02666829 Gulnara Karimova (C), daughter of Uzbek President Uzbek President Islam Karimov, takes the applause after showing her brand GULI at the Mercedes-Benz Fashion Week Russia Fall-Winter 2011/1 ...
Gulnara Karimowa.Bild: EPA/EPA

Das Bundesstrafgericht hat die Einziehung von 293 Millionen Dollar der Usbekin Gulnara Karimowa verfügt. Weitere rund 70 Millionen Dollar werden der Firma Takilant zurückerstattet, deren wirtschaftliche Berechtigte die Tochter des früheren usbekischen Präsidenten ist.

Wie das Bundesstrafgericht in einer Medienmitteilung vom Mittwoch schreibt, sei nicht bewiesen, dass die 70 Millionen von verbrecherischer Herkunft seien. Die Verfügung erging in einem Teilbereich des Geldwäschereiverfahrens im Zusammenhang mit der Bestechlichkeit der früheren Assistentin Karimowas.

Die Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte die Frau am 22. Mai 2018 mittels Strafbefehl wegen Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Im Rahmen desselben Strafbefehls ordnete die BA die Einziehung von Vermögenswerten im Wert von über 555 Millionen Dollar auf fünf Konten zweier Schweizer Banken an.

Die Gesellschaft Takilant erhob als Inhaberin von zwei der erwähnten Bankbeziehungen, deren wirtschaftlich Berechtigte Karimowa war, Einsprache gegen den oben erwähnten Strafbefehl. Die diese Gesellschaft betreffende einzuziehende Summe betrug über 350 Millionen Dollar.

Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass ein Grossteil dieser Summe einzuziehen ist, da sich mehrere der Beteiligten, so auch Karimowa und ihre Assistentin, der qualifizierten bandenmässigen Geldwäscherei schuldig gemacht hatten.

Eine Vielzahl klarer und übereinstimmender Indizien würden dafür sprechen, dass sowohl die Vortaten der Bestechlichkeit als auch die faktische Funktionärsstellung von Karimowa den Tatsachen entsprechen. Das Gericht verfügte deshalb die Einziehung von über 293 Millionen Dollar. (Verfügung SK.2020.49 vom 17.12.2021) (sda)

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