Schweiz
Justiz

Vater würgte Tochter nach Streit und wird verurteilt

Vater würgte Tochter, weil sie Sex mit ihrem Freund hatte – Bundesgericht bestätigt Urteil

30.03.2026, 12:0030.03.2026, 12:29

Ein Eritreer hat seine Tochter massiv gewürgt, weil sie intimen Kontakt mit ihrem Freund hatte und sich gegen eine arrangierte Heirat wehrte. Die siebenjährige Landesverweisung und eine Freiheitsstrafe gegen den Vater wurde nun rechtskräftig. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes ab.

Streit wegen arrangierter Ehe mit Cousin

Zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Tochter kam es im Mai 2018 zu einem Streit. Die junge Frau wollte nicht in die von ihrem Vater vereinbarte Hochzeit mit dessen Cousin einwilligen. Während einer der Auseinandersetzung folgenden Autofahrt, erzählte die Tochter, dass sie mit ihrem Freund Geschlechtsverkehr gehabt habe.

Der Vater wurde wütend, hielt an und stieg aus, um zu rauchen. Danach setzte er sich auf der Rückbank hinter seine Tochter. Von dort versuchte er sie mit einer Kette zu strangulieren. Weil es der jungen Frau gelang, diese über den Kopf zu streifen, würgte er sie mit blossen Händen. Dies geht aus einem am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

In fremden Garten versteckt

Das höchste Schweizer Gericht hat die Verurteilung des Mannes durch das St.Galler Kantonsgericht wegen versuchter Gefährdung des Lebens bestätigt. Ebenso verhält es sich mit der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe von zwei Jahren und der Landesverweisung von sieben Jahren.

Die Aussagen der jungen Frau wurden durch die beiden Gutachten zu den Hämatomen und weiteren Spuren an ihrem Hals bestätigt. Zudem hatte sie bei der Polizei das Erlebte detailreich und ausführlich beschreiben können. Nachdem sie sich aus dem Würgegriff des Vaters befreit hatte, verharrte sie mitten in der Nacht stundenlang in einem fremden Garten. Dort wurde sie von einer Anwohnerin gefunden.

(Urteil 6B_280/2024 vom 25.2.2026) (sda)

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84 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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el cóndor terminado
30.03.2026 12:58registriert Juni 2021
Wird er auch tatsächlich ausgeschafft oder darf er dank unseren laschen Täterschutzgesetzen hier bleiben und weiterhin ein Risiko für seine Tochter darstellen?
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Janster
30.03.2026 12:45registriert März 2021
Der Landesverweis ist konsequent aber bedeutet gleichzeitig dass er für einen versuchten Mord nicht bestraft wird. Oder droht im in Eritrea ein Prozess? Es stand dazu nichts im Artikel
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dh034u
30.03.2026 13:25registriert Januar 2026
Ich hoffe er wird nie wieder in der Schweiz leben. Hier leben heisst unsere Regeln befolgen.
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