Die Strafverfolgungsbehörden sollen bei schweren Straftaten DNA-Informationen zur Augen-, Haar- und Hautfarbe des Täters auswerten dürfen. Nach dem Nationalrat hat auch die Rechtskommission des Ständerates einer entsprechenden Motion zugestimmt.
Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat, eine Motion von Nationalrat Albert Vitali (FDP/LU) anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Vorstoss trägt den Titel «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger».
Vitali verlangt, dass die codierenden DNA-Abschnitte zur Feststellung der persönlichen Eigenschaften bei schweren Verbrechen ausgewertet werden dürfen. Die Kommission ist der Meinung, dass sich damit die Strafverfolgung verbessern liesse.
Die Diskussion um die Auswertung der DNA war im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsfall in Emmen LU und dem Vierfachmord in Rupperswil AG neu aufgeflammt. In beiden Fällen lag die DNA des Täters vor. Doch die Ermittler konnten nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zurückgreifen.
Das DNA-Profil-Gesetz verbietet die Auswertung von codierenden Abschnitten der DNA. Die Ermittler dürfen nur auf DNA-Analysen zurückgreifen, um Spuren vom Tatort mit Spuren von Verdächtigen abzugleichen.
Das Parlament hatte die geltenden Regeln 2003 beschlossen. Die Mehrheit war der Ansicht, im Interesse des Persönlichkeits- und Datenschutzes sowie zum Schutz vor Missbrauch müssten den Behörden klare Grenzen gesetzt werden.
Die Gegner einer Änderung geben zu bedenken, dass Täter sich die Haare färben und mit Linsen die Augenfarbe ändern können. Auch warnen sie vor falschen Verdächtigungen: Suche die Polizei einen Mann mit blauen Augen und braunen Haaren, seien plötzlich alle Männer mit blauen Augen und braunen Haaren verdächtig. (whr/sda)