Die wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verhängte Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen einen Schweizer ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen. Bei einem Streit nach einer Firmenweihnachtsfeier in Dübendorf ZH überrollte er einen Kollegen mit seinem Auto.
Der heute 30-jährige Beschwerdeführer kritisierte in seiner Beschwerde die Sachverhaltsdarstellung, die rechtliche Einordnung der Tat und die Strafzumessung des Obergerichts. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von maximal 14 Monaten wegen versuchter schwerer Körperverletzung.
Das Bundesgericht hält in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil fest, dass sich die Vorinstanz bei der Feststellung der Ereignisse auf übereinstimmende Elemente gestützt habe. Sie habe die Aussagen der Zeugen und das Gutachten des forensischen Instituts Zürich berücksichtigt.
Zur Strafzumessung räumt das Bundesgericht ein, dass die kantonale Instanz die Strafverschärfung sehr kurz begründet habe. Das Bezirksgericht Uster hatte der Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Die Zürcher Richter hätten jedoch nicht gegen den ihnen zustehenden Ermessensspielraum verstossen. Auch sei die Qualifikation als versuchte vorsätzliche Tötung korrekt.
Der Täter und das aus Bosnien stammende Opfer waren an einer Firmenfeier im Dezember 2019 aneinander geraten. Sie stritten sich nach Mitternacht im Parkhaus darüber, wer am Massaker von Srebrenica im Bosnienkrieg schuld sei. Der Verurteilte, der familiäre Wurzeln in Serbien hat, soll bestritten haben, dass die Ermordung von mehr als 8000 Bosniaken von serbischen Truppen verübt worden sei.
Die Situation eskalierte, als das spätere Opfer einen Wagenheber aus einem Personenwagen holte und auf den Täter zuging. Dieser fuhr mit seinem Auto auf den Bosnier zu und rammte ihn, so dass er stürzte.
(Urteil 6B_1066/2023 vom 16.11.2023)
(sda)