Schweiz
Kanton Zug

Bundesgericht: Zuger Gericht stellt Taggelder ohne Grundlage ein

Bundesgericht: Zuger Verwaltungsgericht stellt Taggelder ohne Grundlage ein

27.04.2020, 14:31
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Das Bundesgericht hat sich mit den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderrenten bei anerkannten Flüchtlingen auseinander gesetzt. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Das Verwaltungsgericht Zug hat die Einstellung von 47 Tagen Arbeitslosenentschädigung bestätigt, obwohl nicht belegt war, dass der Empfänger seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hatte. Das Verwaltungsgericht muss nun über die Bücher. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

Der Lagermitarbeiter soll nach Angaben seiner Arbeitgeberin einmal 9 Minuten und einmal 4 Minuten zu spät ausgestempelt haben. Damit habe der Angestellte bewusst mit «Zeitdiebstahl betrogen». Bereits ein Jahr zuvor war der Mann verwarnt worden, weil er während seiner Zigarettenpausen nicht ausgestempelt hatte. Die Firma kündigte dem Lagerangestellten unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.

Nachdem sich der Betroffene bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug angemeldet hatte, stellte diese den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für 47 Tage ein. Sie begründete den Entscheid mit dem unkorrekten Abstempeln. Auch das Verwaltungsgericht Zug befragte die vier Personen nicht, die den Stempelbetrug angeblich hätten bestätigen können.

Namen erst auf Druck herausgegeben

Erst vor dem Verwaltungsgericht erfuhr der Entlassene die Namen der vier mutmasslichen Zeugen, denn die Arbeitgeberin rückte die Namen erst auf Druck des Gerichts heraus. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, liegen jedoch weder schriftliche noch mündliche Aussagen dieser Personen vor.

Für die Einstellung der Taggelder sei es jedoch entscheidend, ob die Vorwürfe stimmten und die Arbeitslosigkeit somit selbstverschuldet sei, schreibt das Bundesgericht. Das Verwaltungsgericht habe deshalb nicht darauf verzichten können, die Zeugen zu befragen. Es habe somit den Sachverhalt nicht vollständig abgeklärt, wozu es verpflichtet gewesen sei.

Das Bundesgericht hat das Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts deshalb aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung zurückgewiesen. (Urteil 8C_796/2019 vom 27.3.2020) (aeg/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Garp
27.04.2020 16:02registriert August 2018
Kann nur den Kopf schütteln. 13 Minuten sollen den Job kosten? In welcher Welt leben wir eigentlich?
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Name_nicht_relevant
27.04.2020 15:49registriert Mai 2019
Es ist sowiso eine Frechheit wenn man einstelltage kriegt, ich habe zbsp. 10 Jahre einbezahlt und bekam vom Arbeitgeber eine Negative Begründung des Kündigunsgrundes. Da ich quasie selber Schuld war, was ich auch war, weil ich nicht mehr konnte nach 10 Jahren Marionette sein. Bekam ich als Strafe 1.5 Monate kein Geld, Einspruch hätte sich nicht gelohnt. Aber ich war gut genug 10 Jahre einzuzahlen um am Ende mit 1.5 Monaten bestraft zu werden. Typsich Arbeitslosenkassen und deren helfer.
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Pafeld
27.04.2020 15:12registriert August 2014
Ein Bundesgerichtsentscheid, wegen der Kleinlichkeit von RAV/ALV wegen eines Zeitdiebstahls von 13 Minuten?

BGE. So schnell wie möglich. Wer solchen Verhältnisblödsinn auf dem Buckel der Arbeitnehmer und der Bundeskasse gutheisst, gehört in die Klapsmühle. Das Argument des teuren BGE wird nur schon ad absurdum geführt, weil mit einem BGE dann endlich Transparenz bei den effektiven Sozialkosten herrscht. Mit dem versteckten, volkswirtschaftlichen Schaden, den das aktuelle System verursacht, rechnet im Moment auch niemand ehrlich.
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