Das Verwaltungsgericht Zug hat die Einstellung von 47 Tagen Arbeitslosenentschädigung bestätigt, obwohl nicht belegt war, dass der Empfänger seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hatte. Das Verwaltungsgericht muss nun über die Bücher. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Der Lagermitarbeiter soll nach Angaben seiner Arbeitgeberin einmal 9 Minuten und einmal 4 Minuten zu spät ausgestempelt haben. Damit habe der Angestellte bewusst mit «Zeitdiebstahl betrogen». Bereits ein Jahr zuvor war der Mann verwarnt worden, weil er während seiner Zigarettenpausen nicht ausgestempelt hatte. Die Firma kündigte dem Lagerangestellten unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist.
Nachdem sich der Betroffene bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug angemeldet hatte, stellte diese den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit für 47 Tage ein. Sie begründete den Entscheid mit dem unkorrekten Abstempeln. Auch das Verwaltungsgericht Zug befragte die vier Personen nicht, die den Stempelbetrug angeblich hätten bestätigen können.
Erst vor dem Verwaltungsgericht erfuhr der Entlassene die Namen der vier mutmasslichen Zeugen, denn die Arbeitgeberin rückte die Namen erst auf Druck des Gerichts heraus. Wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, liegen jedoch weder schriftliche noch mündliche Aussagen dieser Personen vor.
Für die Einstellung der Taggelder sei es jedoch entscheidend, ob die Vorwürfe stimmten und die Arbeitslosigkeit somit selbstverschuldet sei, schreibt das Bundesgericht. Das Verwaltungsgericht habe deshalb nicht darauf verzichten können, die Zeugen zu befragen. Es habe somit den Sachverhalt nicht vollständig abgeklärt, wozu es verpflichtet gewesen sei.
Das Bundesgericht hat das Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts deshalb aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung zurückgewiesen. (Urteil 8C_796/2019 vom 27.3.2020) (aeg/sda)
Garp
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Pafeld
BGE. So schnell wie möglich. Wer solchen Verhältnisblödsinn auf dem Buckel der Arbeitnehmer und der Bundeskasse gutheisst, gehört in die Klapsmühle. Das Argument des teuren BGE wird nur schon ad absurdum geführt, weil mit einem BGE dann endlich Transparenz bei den effektiven Sozialkosten herrscht. Mit dem versteckten, volkswirtschaftlichen Schaden, den das aktuelle System verursacht, rechnet im Moment auch niemand ehrlich.