Schweiz
Katze

Bezirksgericht Bülach: Katze gefüttert – Freispruch

Büsi fremdgefüttert und umbenannt – Nachbarstreit landet vor Gericht in Bülach

Eine Katze im Raum Bülach wurde fremdgefüttert. Die Justiz konstruierte daraus eine «unrechtmässige Aneignung einer beweglichen Sache» und wollte die Beschuldigte büssen. Es kam zum Freispruch.
19.05.2022, 10:5219.05.2022, 15:27
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Am Mittwoch wurde vor dem Bezirksgericht in Bülach ein irrer Nachbarstreit verhandelt. Die Liste der Involvierten war beachtlich: Regula in der Rolle der Geschädigten, Esther in der Rolle der beschuldigten Person, Katze «Mici» als Corpus Delicti und das Statthalteramt des Bezirks Bülach als Anklägerin. Die Namen der Beteiligten werden in dieser Story aufgrund der Persönlichkeitsrechte anonymisiert*. Einzig die Katze wird beim echten Namen genannt.

Vorgeschichte: 700 Franken Busse

Worum ging es beim Prozess? Die heute 59-jährige Esther musste sich strafrechtlich (!) dafür verantworten, die rot getigerte «Mici» gefüttert zu haben. Was der Katze vermutlich gefielt, passte aber der Eigentümerin Regula nicht. Sie klagte ihre Nachbarin an. Der Vorwurf:

Esther eignete sich eine fremde bewegliche Sache an, die ihr ohne ihren Willen zugekommen ist, um sich damit unrechtmässig zu bereichern.

Die Anschuldigung wiegte schwer: Es handelt sich dabei um eine strafbare Handlungen ge­gen das Vermögen, die auf Antrag mit einer Frei­heitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Die Katzeneigentümerin Regula hatte – zumindest zu Beginn des Nachbarstreits – die stärkeren Argumente und konnte damit die Justiz zunächst überzeugen: Das Statthalteramt verurteilte die Katzenliebhaberin im Dezember 2020 per Strafbefehl zu einer Busse von 700 Franken und verdonnerte sie zur Zahlung der Prozesskosten von 550 Franken.

Wie kam das Statthalteramt dazu? Der sprachlich penibel genau dokumentierte Sachverhalt im Strafbefehl zeigt auf, von welchen Fakten sich die beamtete Juristin leiten liess:

  • Esther habe die Katze, eine fremde bewegliche Sache, als diese während ihres Freigangs regelmässig ihr Grundstück aufsuchte, entgegen dem Willen der Geschädigten wiederholt mit Feucht- und Trockenfutter gefüttert und immer wieder über Nacht in ihr Haus gelassen.
  • Esther habe die Katze regelrecht eingesperrt, da diese nur hinausgelangen konnte, wenn die Beschuldigte ihr die Tür öffnete.

Als wäre das nicht genug, habe Esther «auf diese Weise eine Beziehung zur Katze ‹Mici› aufgebaut, um diese dauerhaft an sich zu binden in der Absicht, das Tier schliesslich definitiv bei sich aufzunehmen und die Geschädigte dauerhaft aus ihrer Position als Eigentümerin zu verdrängen».

Fall landet vor Gericht

Der Katzenliebhaberin Esther passte – wenig überraschend – die Busse nicht. 1250 Franken dafür, dass sich «Mici» bei ihr wohler fühlt? Sie focht den Strafbefehl an, womit es zur gestrigen Gerichtsverhandlung kam.

Dort kamen dann weitere Details heraus. Anwaltschaftlich vertreten argumentierte Esther, dass sie «Mici» erst angefangen habe zu füttern, als die Katze völlig abgemagert und verwahrlost bei ihr aufgetaucht sei. Esther selbst sprach aber nicht von «Mici» (das war der Name, den Regula ihr gegeben hat) – sie nannte die rot getigerte Nachbarskatze «Mautschi». Esther erklärte auch, dass sie die Katze eigentlich nie gewollt habe. Sie hätte bloss Mitleid gehabt.

«Mici» könnte so ausgesehen haben.
«Mici» könnte so ausgesehen haben.Bild: Shutterstock/symbolbild

Auch Regula liess sich anwaltschaftlich vertreten. Ihr Anwalt forderte, dass die Busse gemäss Strafbefehl bleibt. Zudem solle Esther ihr eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen, um erlittenen seelischen Unbill zu kompensieren: «Mici» hätte eine grosse Rolle in Regulas kinderlosem und verwitwetem Leben gespielt. Die 72-jährige Katzeneigentümerin habe «Mici» zudem ans Tierheim zurückgeben müssen, weil die Katze wegen der Fremdfütterung Durchfall bekommen habe.

Esthers Anwalt dementierte zudem die Vorwürfe, wonach die Katze abgemagert und verwahrlost gewesen sei: Dies könne man mit einem Gewichtsprotokoll belegen.

Das Urteil

Justizia – verkörpert durch eine Bülacher Einzelrichterin – hörte sich all diese Argumente gestern an. Die Richterin betonte vor der Urteilseröffnung lediglich: Heute gehe es nicht um die Frage, ob fremde Katzen gefüttert werden dürfen. Es gehe darum, ob ein strafrechtlicher Tatbestand erfüllt sei.

Ihr Urteil dazu war ein «Nein» – es kam zum Freispruch. Er wurde damit begründet, dass es keine Beweise für ein «systematisches Füttern und Einsperren» gebe. Es herrsche «Aussage gegen Aussage», womit sich getreu dem Grundsatz des römischen Rechts in dubio pro reo (im Zweifel für die Angeklagten) ein Freispruch aufdränge. Esther durfte als ungebüsste Frau den Gerichtssaal verlassen – «erleichtert», wie sie sagt. Ihre Anwaltskosten von 6700 Franken werden durch die Staatskasse bezahlt.

«Mici» bzw. «Mautschi» (ihr aktueller Name ist nicht dokumentiert) wurde mittlerweile anderswo platziert.

Angewendetes Recht
ZGB 641a
1 Tiere sind keine Sachen.
2 Soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.

StGB 137 – Unrechtmässige Aneignung
1. Wer sich eine fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen der Artikel 138–140 zutreffen, mit einer Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2. Hat der Täter die Sache gefunden oder ist sie ihm ohne seinen Wil­len zugekommen, handelt er ohne Bereicherungsabsicht oder handelt er zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.​

* Namen der Redaktion bekannt
Urteil GC-210025 vom 18. Mai 2022 (zum Zeitpunkt der Story-Publikation nicht rechtskräftig)

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174 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Licorne
19.05.2022 11:11registriert Januar 2014
Man. Füttert. Keine. Fremden. Tiere.
Ausser es wird vom Besitzer ausdrücklich erlaubt.

Ist eine Katze auf Spezialfutter angewiesen, haben Fremdfütterungen negative Auswirkungen auf das arme Tier.
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Lilalux
19.05.2022 11:26registriert September 2021
Ganz schlimm find ich, dass zwei super Schlaue sich um eine Katze streiten und diese dann trotzdem im Tierheim landet. Voll gemein für das arme Tier, hoffentlich geht es ihr heute gut am neuen Ort.
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demian
19.05.2022 11:44registriert November 2016
Katzen haben keine Eigentümer. Katzen haben Personal.
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