Die strafrechtliche Verfolgung der Kinderpornografie in der Schweiz hat in den letzten Jahren markant zugenommen.
Ein Überblick:
Das Bundesamt für Polizei hat im letzten Jahr 1399 Fälle von Kinderpornografie den Kantonen zur Strafverfolgung weitergeleitet. Das war fast ein Fünftel mehr als 2020 und sogar doppelt so viele wie 2019.
Strafbar im Rahmen der Kinderpornographie ist die Abbildung und Verbreitung von Aufnahmen von Kindern bei sexuellen Handlungen oder der Genitalien von Minderjährigen zu sexuellen Zwecken. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.
Laut einem Bericht des Bundesrates soll ein Prozent der männlichen Bevölkerung pädophil veranlagt sein. Daraus aber die Zahl möglicher Täter hochzurechnen, sei nicht möglich. Denn nur ein Teil der Männer mit pädophilen Neigungen werde tatsächlich kriminell. Umgekehrt seien nicht alle Personen, die sich wegen sexuellen Handlungen mit Kindern strafbar machten, sind pädophil.
Alleine die Kantonspolizei Waadt ermittelt derzeit gegen fast hundert Personen, darunter sind auch Jugendliche. 313 Handys respektive Computer mit kinderpornografischem Material wurden beschlagnahmt.
Dass auch Jugendliche unter den Tätern seien, sei nicht überraschend, sagt Regula Bernhard Hug, Leiterin der Organisation Kinderschutz Schweiz, in einem Interview mit den TA-Medien. Denn es sei bekannt, dass «immer mehr pornografisches und pädokriminelles Material auf den Handys von Jugendlichen landet». Dabei sei einigen gar nicht bewusst, dass sie etwas Illegales teilten oder besässen.
Bernhard Hug betont, dass viele Jugendlichen eher nicht Material teilten, das kleine Kinder zeige, sondern Fotos und Videos von Gleichaltrigen. Dies sei auch nicht per se problematisch, sondern werde erst zu einem Problem, wenn die Dateien verschickt würden, um jemanden blosszustellen.
Die Zunahme der Kinderpornographiefälle sei auch weltweit zu beobachten. Eine der Ursachen sei die Corona-Pandemie, so Bernhard Hug.
Die Expertin vermutet, dass viele Betroffene die Fremdbestimmung durch die Lockdowns mit dem Konsum von pädokriminellem Material kompensiert hätten. Und sie fügt an, dass es beim Konsum von kinderpornografischen Inhalten auch um das Ausleben von Machtfantasien gehe.
(sda)
Verbotene Pornografie und tatsächliche Übergriffe im gleichen Absatz.
Dann die Erwähnung, dass auch Jugendliche unter den mutmasslichen Tätern seien und zum Schluss noch etwas Corona sei schuld.
Das mit der deutlichen Zunahme unter Jugendlichen konnte übrigens schon vor Corona festgestellt werden und es wurde für zwei Jahre noch langweiliger als sonst.
Die Themenfelder könnte man als Medium konkreter darstellen. Dazu aber bitte erst mal Art. 197 und Art. 187 StGb lesen.
Details sind mMn zu wichtig als dass ein Artikel nur für Klicks ausreichen sollte.