Es ist eine Überraschung: Zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte muss eine eidgenössische Abstimmung wiederholt werden. Die Bundesrichter stellen dem Bundesrat und der Verwaltung ein miserables Zeugnis aus. Sie hätten mit falschen, zu tiefen Angaben zur Zahl der von der steuerlichen Heiratsstrafe betroffenen Doppelverdienerehepaaren die Abstimmungsfreiheit der Stimmbürger verletzt. Besonders schwer wog, dass die Zahl von 80'000 Betroffenen aus dem Jahre 2001 datierte und die Steuerverwaltung es nicht für nötig befand, die Zahlen zu aktualisieren.
Falsche Zahlen, Prognosen, Schätzungen sind immer wieder Thema in Abstimmungskämpfen. Wird mit diesem Lausanner Entscheid eine Zeitenwende eingeläutet? Noch bei der Abstimmungsbeschwerde zur Unternehmenssteuerreform II sah das Bundesgericht trotz der Täuschung der Stimmbürgern von einer Annullierung ab.
Damals überwog das Argument der Rechtssicherheit. Diese hatte im aktuellen Fall jedoch keine Bedeutung: Denn das Volk hatte die Initiative ja abgelehnt. Es gibt nichts rückgängig zu machen. Der Heiratsstrafe-Fall muss ein Einzelfall bleiben. Dazu sind aber vor allem auch Bundesrat und Verwaltung gefordert.
Die CVP hat einen Sieg errungen. Der Entscheid ist eine Genugtuung für die Partei, die eventuell um einen grossen Abstimmungssieg betrogen worden ist. Allerdings: Die Wiederholung ist für die Partei auch ein vergiftetes Geschenk. Denn das Parlament befasst sich bereits mit den Arbeiten zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Diese sind nur sistiert, weil die Ständeratskommission den Entscheid des Bundesgerichtes abwarten wollte.
Schwierig für die CVP ist auch, dass die Initiative vor allem auch wegen ihrer Ehe-Definition als Gemeinschaft von Frau und Mann kritisiert wurde. Seit der Abstimmung sind zwar nur etwas mehr als zwei Jahre vergangen. Die Akzeptanz der gleichgeschlechtlichen Ehe hat aber seither nochmals zugenommen. Die Arbeiten im Parlament für die Öffnung der Ehe sind fortgeschritten. Ob die CVP tatsächlich nochmals in einer Abstimmung ihre Ehe-Definition verteidigen will?