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Kommentar

Karma vor Gerechtigkeit: Der Fall Ignaz Walker offenbart das Rechtsverständnis der Urner

Ignaz Walker (rechts) und sein Verteidiger. Unsere Autorin findet: Der Fall sagt auch einiges über die Urner aus.
Ignaz Walker (rechts) und sein Verteidiger. Unsere Autorin findet: Der Fall sagt auch einiges über die Urner aus.
Bild: KEYSTONE
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Karma vor Gerechtigkeit: Der Fall Ignaz Walker offenbart das Rechtsverständnis der Urner

Was der Fall rund um Ignaz Walker ans Tageslicht bringt, ist zum Fremdschämen – nicht nur über die Urner Justiz, sondern auch über die Urner selber. Einschätzung einer Einheimischen.
25.10.2015, 22:5909.11.2015, 12:29
carmen epp
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Darum geht es im Fall Walker:

  • Der Erstfelder Cabaretbetreiber Ignaz Walker soll im November 2010 einen Killer beauftragt haben, seine damalige Ehefrau umzubringen.
  • Mit der Waffe, mit der der Auftragskiller auf seine Ehefrau geschossen haben soll, soll Walker selber im Januar 2010 auch auf einen holländischen Gast, Johannes Peeters, geschossen haben.
  • Das Urner Landgericht verurteilte Walker 2012 für die beiden Taten zu zehn Jahren Haft, ein Jahr später erhöhte das Obergericht die Strafe auf 15 Jahre.
  • Das Bundesgericht hob das Urteil gegen Walker im Dezember 2014 auf.
  • Recherchen der «Rundschau» hatten bereits Zweifel an der Schuld Walkers gesät. Diese wurden im Laufe des Prozesses der Berufungsverhandlung bestätigt.

Seit einiger Zeit sorgt der Fall rund um Ignaz Walker für Schlagzeilen, die kein gutes Licht auf die Urner Untersuchungsbehörden werfen. War es zunächst nur ein offenbar befangener Polizist, der wundersame Spuren gegen Walker erhob, stehen nun auch zwei Staatsanwälte unter Verdacht, sich strafbar gemacht zu haben, um Walkers mögliche Unschuld zu verschleiern.

Prozessbeobachter von ausserhalb schütteln ob den neuerlichen Schlagzeilen ungläubig den Kopf. Dass sowas in einem Rechtsstaat wie der Schweiz überhaupt möglich sei, damit hätten die wenigsten gerechnet, wie die zahlreichen Kommentare auf die Medienberichte zum Fall zeigen. Wenn schon Unbeteiligte sich entsetzt zeigen über die Zustände in Uri, wie muss es dann den Urnern selber ergehen, deren Justiz gerade im Begriffe ist, jedwede Glaubwürdigkeit zu verlieren? Die Antwort darauf ist ernüchternd, wie ein Augenschein vor Ort zeigt.

Reaktion 1: Hoffnung

Es ist Sonntagnachmittag, 25. Oktober, in Altdorf. Auf dem Rathausplatz bestellt sich ein Ehepaar im Schatten des Telldenkmals ein paar Marroni. Auf den Fall Walker angesprochen, zuckt der Mann mit den Schultern. Wenn Oberstaatsanwalt Thomas Imholz das mit dem Holländer wirklich verschwiegen habe, ja, dann sei das schon «ein Seich». «Vielleicht», wirft seine Frau ein, «hat er ja eine Erklärung für alles und gar nichts falsches gemacht?» Man werde sehen, sagt der Mann, nimmt die 200 Gramm Marroni in die eine, seine Frau an die andere Hand und verabschiedet sich. Ihren Namen wollen die beiden nicht nennen: zu heikel.

Die Hoffnung, dass Imholz das Vertrauen in die Justiz mit einer Erklärung wieder herstellen kann, teilt auch eine Frau aus Flüelen, die beim Telldenkmal auf den Bus wartet. Klar habe sie mitgekriegt, was im Fall Walker gelaufen sei. Mit Namen zitiert werden wolle sie trotzdem nicht. Sie fände es «nicht fair», dass man den Imholz jetzt schon verurteile, obwohl er sich noch nicht dazu äussern konnte. 

«Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der das extra gemacht hat.»
Passantin aus Flüelen
Im Kreuzfeuer der Kritik: Oberstaatsanwalt Thomas Imholz.
Im Kreuzfeuer der Kritik: Oberstaatsanwalt Thomas Imholz.
Bild: KEYSTONE

Sicherlich: Die Vorwürfe an Imholz und seinen Vorgänger, den ehemaligen Oberstaatsanwalt Bruno Ulmi, sind happig – und eigentlich unvorstellbar. Vielleicht so unvorstellbar, dass man es gar nicht glauben kann oder möchte? Erst recht nicht, wenn damit ein so kostbares Gut wie das Vertrauen in die Justiz auf dem Spiel steht? Ich erkläre der Frau, dass die Vorwürfe dokumentiert sind mit Schreiben aus Frankreich und vom Bundesamt für Justiz, die mir ebenfalls vorliegen, da trudelt schon der Bus nach Flüelen ein. «Jaja, das kann ja jeder behaupten», sagt die Frau, bevor sich die Bustüre schliesst.

Reaktion 2: Die bösen Medien

Misstrauisch ist auch der junge Herr, den ich auf dem Lehnplatz in einer Gartenbeiz antreffe. Als ich ihm Anonymität zusichere, schiesst er los: Er glaube schon lange nicht mehr alles, was in den Medien stehe. «Schon gar nicht dem SRF.» Dass die das mit dem Holländer erst zum Prozessbeginn gebracht haben, zeige ja schliesslich, dass hier «eine Kampagne gegen Uri» gemacht werde. Der Gegenseite seien die Hände gebunden, weil sie sich nicht äussern dürfen wegen des laufenden Verfahrens, hält der junge Mann weiter fest. «Da ist es einfach, nur die eine Seite zu bringen.» Ob er denn denke, die Medien würde so happige Anschuldigungen bringen, ohne handfeste Belege dafür zu haben? «Bei denen weiss man nie.»

Der Tatort: Nachtclub «Taverne» in Erstfeld.
Der Tatort: Nachtclub «Taverne» in Erstfeld.
Bild: KEYSTONE

Statt sich mit der Nachricht auseinanderzusetzen, werden deren Überbringer in Verruf gebracht. Woher dieses Misstrauen gegenüber der Medien kommt, ist mir schleierhaft. Zumal die lokalen Medien in Uri ohnehin nicht dafür bekannt sind, Missstände besonders hartnäckig aufdecken zu wollen. Oder liegt es womöglich genau daran? Spüren die Urner womöglich zum ersten Mal überhaupt, wie scharf die Zähne der Wachhunde der Demokratie sein können? Und beissen deshalb zurück, statt sich mit dem wirklichen Problem zu beschäftigen?

Reaktion 3: Karma

Während des Gesprächs mit dem jungen Politiker schaltet sich sein älterer Kollege ein. Er kenne Ignaz seit seiner Jugend und wisse, «was das für einer ist». Der sei schon damals «dem Teufel ab dem Karren gefallen», da sei es nur eine Frage der Zeit gewesen, bis sich das alles mal räche. Auf die Frage, was er mit «das alles» meine, kommt er ins Stottern. Na, er sei halt kriminell gewesen, schon immer, nur habe man meistens nichts nachweisen können. Wie oft Walker verurteilt worden ist, kann er nicht beantworten.

Ich kläre ihn auf: Zwischen 1999 und 20010 stand Walker insgesamt 14 Mal vor Gericht, elf Verhandlungen endeten mit einem Freispruch, bei über 30 Verfahren kam es mangels Beweisen erst gar nicht zur Anklage. «Ja sag ich doch!», wirft der Mann ein. «Der Cheib ist schlau, man konnte ihm nie etwas nachweisen.» Doch, sage ich der Vollständigkeit halber. Dreimal wurde Walker verurteilt: Zweimal wegen Körperverletzung und einmal, weil er die Ruhezeit als Taxifahrer nicht eingehalten und einer Ausländerin den illegalen Aufenthalt in der Schweiz erleichtert hatte. Seine Antwort: «Ja eben. So sauber ist dieser Ignaz also doch nicht.» Grund genug also für die Staatsanwaltschaft, zu unsauberen Mitteln zu greifen? Der Mann zuckt mit den Schultern. Auch seinen Namen darf ich auf seinen Geheiss hin nicht nennen.

«Uns kann er nichts vormachen»

Deutlicher werden die Worte in Erstfeld. Zwei Männer mittleren Alters sitzen auf der Gartenterasse vis a vis vom Bahnhof, auf dem Tisch vor ihnen je ein Bier, einer zieht an seinem Stumpen. Beide geben an, Ignaz Walker zu kennen. «Und zwar besser als die Journalisten», fügt der Mann mit dem Stumpen an. «Uns kann er nichts vormachen.» Jahrelang sei Ignaz der Polizei und der Staatsanwaltschaft auf der Nase herumgetanzt.

«Da geschieht es ihm ganz recht, dass er jetzt die Quittung dafür erhält.»
Passant, Bahnhof Erstfeld 
Schussrekonstruktion im Auftrag des Urner Obergerichts: Zürcher Forensiker bei ihrer Arbeit.
Schussrekonstruktion im Auftrag des Urner Obergerichts: Zürcher Forensiker bei ihrer Arbeit.
Bild: KEYSTONE

Dass die Urner Justiz möglicherweise nicht sauber gearbeitet hat, quittieren beide mit einem süffisanten Lächeln. «Das kann schon sein, ja», sagt der eine. «Und selbst wenn», fügt der mit dem Stumpen an: «Ignaz ist auch nicht sauber.» Auch wenn er das mit dem Holländer nicht gewesen sei und auch den Mordversuch gegen seine Natali nicht in Auftrag gegeben habe: «Er hat es verdient, ins Gefängnis zu wandern.» Der andere rechnet aus: Wäre er für alles, was man ihm nicht nachweisen konnte, verurteilt worden, würden 15 Jahre Haft «bei weitem nicht ausreichen».

Fazit: Diesen Urnern ist nicht mehr zu helfen

Ich habe an diesem Nachmittag noch viele Personen gefunden, die ähnlich argumentierten. Reaktionen aus Uri auf meine Medienberichterstattung sprechen eine ähnliche Sprache. Der Tenor: Ungereimtheiten in der Urner Justiz hin oder her – Walker hat Strafe verdient, und wenn nicht für die Schüsse auf den Holländer und seine Exfrau, dann für sonstwas. Für sie richtet nicht das Gesetz über Recht und Unrecht, sondern Karma. Dass eben jene Personen nicht mit Namen genannt werden möchten, ist insofern verständlich. Könnte ja sein, dass ihre Aussagen einmal auf sie zurückfallen. Karma eben.

Angesichts dieses Rechtsverständnisses, das nicht wenige meiner Heimatgenossen an den Tag legen, bin ich mir nicht sicher, was mich mehr entsetzt: Dass das Vertrauen in die Urner Justiz den Bach herunter geht – oder dass das die Urner kalt lässt. Das Vertrauen in die Justiz kann möglicherweise noch gerettet werden. Nicht aber die Urner mit ihrem mittelalterlichen Rechtsverständnis: Ihnen ist definitiv nicht mehr zu helfen.

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15 Kommentare
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Hierundjetzt
25.10.2015 23:50registriert Mai 2015
Der Staat (!) Uri hat 36'000 Einwohner. Klar können da nur fremde Mächte am Werk sein. Unmöglich das ein Eingeborener (Imholz) drauf und dran ist, die Urner Rechtsprechung an die Wand zu fahren.
Als nächstes müssen sämtlich Fälle von Ulmi und Imholz neu aufgerollt werden. Wetten das da noch viel viel mehr faul ist? Walker ist kein Zufall sondern System.
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kiawase
25.10.2015 23:29registriert April 2014
erschreckende realität, und ev. nicht nur in uri ist die justiz nicht über jeden zweifel erhaben. Staatsanwälte sind auch nur menschen und machen fehler. in diesem fall braucht es eine neutrale beurteilung
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kettcar #lina4weindoch
26.10.2015 06:15registriert April 2014
"Der Gegenseite seien die Hände gebunden, weil sie sich nicht äussern dürfen". Ich hoffe diesen schönen Satz lese ich von den Urnern dann auch beim nächsten KESB-"Fall"
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