Der Bund will die Vorschriften für die Mini-Flugkörper verschärfen. Wer künftig eine Drohne bei öffentlichen Anlässen nutzen möchte, braucht eine Bewilligung. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) macht Sicherheitsbedenken geltend.
«Wenn eine Drohne in eine Menschenmenge abstürzt, kann es gefährlich werden», begründet BAZL-Sprecherin Martine Reymond gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Schritt. Sie bestätigte einen Bericht in der Sendung «Heute Morgen» von Radio SRF. Die neue Vorschrift soll auf den Nationalfeiertag am 1. August in Kraft treten.
Das BAZL nimmt den Watson-Drohnenflug hoch über der Langstrasse als Anlass zur Gesetztesverschärfung. Die eingesetzte Drohne wiegt rund 900 Gramm und segelt bei Betriebsunterbrüchen langsam zu Boden. Der Abstand zu den Menschen betrug nie weniger als 30 Meter. Es kam dabei zu keiner Anzeige. (kri/hv/sda)