Beschwerde eingereicht: Crans-Montana will sich als Partei im Verfahren beteiligen
Die Gemeinde Crans-Montana VS beharrt darauf, im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe als «Partei des Verfahrens» aufzutreten. Sie hat Beschwerde gegen den Entscheid der Walliser Staatsanwaltschaft eingereicht, ihr diesen Status zu verweigern. Das Kantonsgericht muss nun darüber entscheiden.
Der Anwalt der Gemeinde, Gaspard Couchepin, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS.
Partei des Verfahrens statt Nebenklägerin
Die Gemeinde Crans-Montana hatte zunächst den Wunsch geäussert, als Klägerin aufzutreten, also als geschädigte Partei. Die Walliser Staatsanwaltschaft hatte ihr Anfang Januar mitgeteilt, dass sie diesen Status aufgrund der Rechtsprechung nicht erhalten könne.
Daraufhin setzte die Staatsanwaltschaft den Gemeindebehörden eine Frist von fünf Tagen, um zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Die Gemeinde setzte die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis, dass sie auf einen Status als Nebenklägerin verzichte.
Stattdessen strebte die Gemeinde an, «Partei des Verfahrens» zu sein. Mit diesem Schritt erhoffte sie sich Zugang zu den Akten, die Teilnahme an Einvernahmen sowie die Möglichkeit, den befragten Personen Fragen zu stellen.
Gemeinde sieht sich als Opfer
Nur zwei Tage nach dem verheerenden Brand in der Silvesternacht hatte der Gemeinderat von Crans-Montana mitgeteilt, dass sich die Gemeinde als «Zivilpartei» am Strafverfahren beteiligen wolle.
«Wir sind auch Opfer und Betroffene dieses Dramas», hatte Gemeindepräsident Nicolas Féraud rund fünf Tage nach dem Flammeninferno in der Bar «Le Constellation» mit 41 Toten und 115 Verletzten gesagt, was zu grosser Empörung geführt hatte. (sda)
