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Darbellay-Artikel in «Weltwoche» erscheint trotz Gerichtsverbot

Darbellay-Artikel in «Weltwoche» erscheint trotz Gerichtsverbot

28.03.2019, 09:2428.03.2019, 09:24
So sah die Titelseite in der versendeten Printversion aus.
So sah die Titelseite in der versendeten Printversion aus.

In der jüngsten «Weltwoche» ist ein Artikel über den Walliser CVP-Regierungsrat Christophe Darbellay trotz eines Publikationsverbotes erschienen. Für die Print-Ausgabe war die Verfügung eines Zürcher Gerichts zu spät eingetroffen.

Der umstrittene Text von Autor Alex Baur sowie alle Hinweise darauf erschienen am Donnerstag in der elektronischen Ausgabe geschwärzt. In der Print-Ausgabe vom Donnerstag dagegen war der Artikel regulär zu lesen.

Als die superprovisorische Verfügung des Zürcher Bezirksgerichts am Mittwochnachmittag eingetroffen sei, sei das Heft bereits gedruckt gewesen und habe sich im Postversand befunden, teilte die «Weltwoche» mit.

Im Artikel geht es um einen Streit rund um Unterhaltszahlungen. Der verheiratete Darbellay hatte Im Vorfeld der Walliser Regierungsratswahlen von 2017 einen Seitensprung gebeichtet, aus dem ein Kind hervorging.

Der frühere CVP-Nationalrat und langjährige Parteipräsident ist seit 2017 Walliser Volkswirtschafts- und Bildungsdirektor. Der Agrarwissenschaftler aus Martigny-Combe wurde mit dem drittbesten Resultat in die Regierung gewählt. Der 48-Jährige ist vierfacher Vater.

Die «Weltwoche» wehrt sich gegen die vorsorgliche Zensur. Diese sei «nicht berechtigt», sagte Chefredaktor Roger Köppel in einem Video zur Ausgabe. Es handle sich beim Betroffenen um eine öffentliche Person.

Auf der zensierten Frontseite der elektronischen Ausgabe sind zum Text einzig die Worte «Familienpolitik» und «Der bizarre Streit» zu lesen. Im Heft prangt anstelle des Textes eine schwarze Fläche mit dem Vermerk, dass diese Publikation aufgrund der Verfügung verboten sei. (sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Joe Smith
28.03.2019 10:46registriert November 2017
Ich habe ja nicht die geringste Sympathie für die Weltwoche. Aber generell bin ich schon der Meinung, dass man die Aussagen eines Politikers mit seinen eigenen Handlungen vergleichen darf. Konkret: Sagt ein Politiker: Das Privatleben ist privat (meines und das der anderen), dann ist das zu respektieren (natürlich nur solange nichts strafrechtliches vorliegt). Inszeniert sich ein Politiker aber als Vertreter des Ideals einer heilen monogamen Familie und will auch anderen dieses Ideal aufdrücken, dann darf man durchaus nachschauen, ob er selbst wirklich nach diesem Ideal lebt.
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inmi
28.03.2019 11:01registriert Februar 2014
Die Verlogenheit der CVP wieder mal wunderbar vorgeführt. "Familienpartei"...
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En Espresso bitte
28.03.2019 09:42registriert Januar 2019
Hat irgendjemand einen Link zum Video mit Köppel? Wäre wichtig, das irgendwo abzuspeichern. Jede Wette, das kann man früher oder später wieder in irgendeiner Weise verwenden.
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