Der Verband der Schweizer Medien erhöht den Druck gegen die geplante Werbeallianz von Swisscom, SRG und Ringier. Weil das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Einsicht in den Vertrag verweigert, haben die Verleger nun den juristischen Weg beschritten.
Der Verband der Schweizer Medien und weitere private Medien haben eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wie Gerichtssprecher Rocco Maglio am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte. Maglio bestätigte entsprechende Berichte von «24 Heures» und der «Tribune de Genève».
Die drei Unternehmen SRG, Swisscom und Ringier hatten im August 2015 angekündigt, ihre Werbung in Print, Online, TV und Radio künftig in einer gemeinsamen Firma zu vermarkten. Dank den Swisscom-Daten wird die Allianz auf Zielgruppen zugeschnittene Werbung anbieten können.
Nationalrat stärkt Verlegern den Rücken
Der Verlegerverband wehrt sich vehement gegen das Joint Venture. Nach seiner Ansicht gefährdet dieses die Medienvielfalt in der Schweiz und führt zu ungleichen Spiessen in der Branche.
Eine Hintertüre lassen die Verleger dennoch offen: Sollte das Bakom ihnen die Unterlagen zu dem Verfahren zugänglich machen, würde der Verband die Klage wieder zurückziehen, sagte Maglio weiter.
Auf Nachfrage erklärte eine Bakom-Sprecherin, dass die Frage, wer Zugang zu den Dokumenten erhalte, zurzeit untersucht werde. Grundsätzlich sei dieser aber auf involvierte Parteien beschränkt. Das Bakom habe aber die einzelnen Branchenakteure konsultiert.
Unterstützung erhalten die Verleger von der Kommission für Verkehrs- und Fernmeldewesen des Nationalrates. Sie empfiehlt dem Bundesrat unter anderem, die privaten Medienunternehmen in das Verfahren um die Teilnahme der SRG mit einzubeziehen. Diese sollen auch Einsicht in die Unterlagen zu dem Verfahren bekommen.
Warten auf Bakom-Untersuchung
Vorläufig darf die SRG die neue gemeinsamen Werbeplattform aber nicht nutzen. Um nicht vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, hat das Bakom eine vorsorgliche Massnahme erlassen. Das Verbot gilt bis zum Abschluss des Aufsichtsverfahrens, längstens jedoch bis am 31. März 2016.
In der Bakom-Untersuchung geht es um die Frage, ob die Beteiligung der SRG an der Werbeallianz den Programmauftrag der SRG beeinträchtigt oder den Entfaltungsspielraum privater Verlagshäuser und Medienanbieter erheblich beschränkt. Sollte das Bakom dies feststellen, kann es dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) konkrete Auflagen an die SRG vorschlagen.
Die Wettbewerbskommission hat das Gemeinschaftsunternehmen im Dezember bereits ohne Auflagen genehmigt.
(sda)