Das bedeutet es, wenn ein Kanton die «besondere Lage» ausruft
Nach dem Brand in der Bar «Le Constellation» im Walliser Ski-Ort Crans-Montana, bei dem in der Silvesternacht mehrere Dutzend Menschen ums Leben gekommen sind, hat der Walliser Staatsrat die besondere Lage ausgerufen. Damit sollen möglichst rasch und ohne Verzögerung alle nötigen Einsatzmittel mobilisiert werden können, hiess es in einem Communiqué.
Doch was bedeutet das Ausrufen der besonderen Lage und wer ist überhaupt dazu befugt? Wir klären auf.
National
Auf nationaler Ebene ist nur der Bundesrat gemäss dem Epidemiengesetz (Art. 6 EpG) befugt, die besondere Lage für die gesamte Schweiz oder Teile davon auszurufen. Voraussetzung ist, dass die ordentlichen Vollzugsorgane in den Kantonen nicht mehr in der Lage sind, in bestimmten Situationen geeignete Massnahmen zu ergreifen.
So geschehen während der Corona-Pandemie: Am 28. Februar 2020 rief der Bundesrat nach der gestiegenen Anzahl Infektionen im Tessin die besondere Lage aus. Unmittelbar nach dieser Ausrufung wurde das Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen erlassen. Nur knapp zwei Wochen später, am 16. März 2020, verschärfte der Bundesrat die Einstufung auf die ausserordentliche Lage.
Kantonal
Neben dem Bundesrat sind auch die Kantone befugt, die eine besondere Lage auszurufen. Allerdings nur für ihr eigenes Gebiet. Dies geschieht auf Basis der kantonalen Bevölkerungsschutz- und Polizeigesetze. Im Kanton Wallis regelt das Gesetz über den Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen (GBBAL) diesen Ausnahmezustand. Dort heisst es im Wortlaut:
Der Walliser Staatsrat delegiert die operative Leitung in einer besonderen Lage meist an einen kantonalen Führungsstab, bleibt aber politisch verantwortlich. Mit dieser Massnahme können die Behörden im Bedarfsfall rasch reagieren.
Meist wird die besondere Lage nur dann ausgerufen, wenn mehrere Regionen gleichzeitig betroffen sind, die Hilfe der Armee oder des Zivilschutzes erforderlich ist oder die ordentlichen Budgets und Kompetenzen der Ämter nicht mehr ausreichen.
In den Kantonen wird die besondere Lage nur selten – vorwiegend bei Einzelkatastrophen – eingesetzt. Im Wallis kam sie in den letzten beiden Jahren dreimal zum Zug:
- Juni 2024: Grosses Rhone-Hochwasser
Aufgrund extremer Regenfälle und Schneeschmelze rief der Staatsrat die besondere Lage aus, um die Hochwasserschutz-Massnahmen entlang der gesamten Rhone zentral zu steuern. Die Ausrufung ermöglichte den koordinierten Einsatz von über 200 Einsatzkräften sowie die Evakuierung gefährdeter Wohngebiete wie in Chippis. Erst nach drei Wochen konnte die Lage stabilisiert und das kantonale Führungsorgan wieder entlastet werden. - Oster-Schneechaos (April 2025)
Massive Neuschneemengen führten am Gründonnerstag zur Ausrufung der besonderen Lage, um die öffentliche Sicherheit während der Oster-Anreisewelle zu gewährleisten. Der Staatsrat ordnete die Schliessung aller Schulen an und verhängte Fahrverbote auf den Hauptverkehrsachsen, um Unfälle durch Lawinen oder Schneebruch zu verhindern. Durch die Massnahme konnten Touristen offiziell angewiesen werden, ihre Reise zum Schutz der Infrastruktur zu verschieben. - Mai 2025: Bergsturz von Blatten
Die drohende Felskatastrophe im Lötschental erforderte die besondere Lage, um die Evakuierung des Dorfes Blatten und den Einsatz von Armee-Spezialisten rechtlich abzusichern. Nach dem massiven Abbruch ermöglichte dieser Status dem Kanton, sofortige Finanzhilfen und einen juristischen Rechtsstillstand für die betroffenen Bewohner zu beschliessen. Die besondere Lage blieb hier über Monate bestehen, um den komplexen Wiederaufbau der zerstörten Ortsteile zu koordinieren.
- Erste Augenzeugen berichten vom Unglück in Crans-Montana: «eine surreale Szene»
- Von New York bis Tokyo – es berichtet die ganze Welt über Crans-Montana
- Walliser Regierungspräsident kämpft mit Tränen: «Unsere Spitäler sind komplett überlastet»
- Unglück in Crans-Montana – das sind die ersten Bilder nach der Katastrophe
