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Nationalrat berät Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen

Nationalrat berät Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen

15.06.2021, 05:4115.06.2021, 05:41
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Der Nationalrat waehrend der AHV Debatte an der Sommersession der Eidgenoessischen Raete, am Mittwoch, 9. Juni 2021, in Bern. (KEYSTONE/Peter Schneider)
Der Nationalrat berät heute, ob vorläufig aufgenommene Personen noch reisen dürfen.Bild: keystone

Vorläufig Aufgenommene sollen grundsätzlich nicht mehr aus der Schweiz ins Ausland reisen dürfen. Das sieht der Bundesrat mit einer Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetzes vor. Der Nationalrat berät am Dienstag die Vorlage im Detail.

Nachdem der Nationalrat zuerst nicht auf die Vorlage eingetreten war, vollzog er in der Frühjahrssession eine Kehrtwende und entschied, die Revision nun doch im Detail zu beraten.

Die Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sehen vor, dass vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen grundsätzlich nicht mehr ins Ausland reisen dürfen. Heute sind die Regeln für Reisen in Drittstaaten in einer Verordnung festgehalten, neu sollen sie auf Gesetzesstufe gehoben werden. Dies sorge für Transparenz, argumentiert Justizministerin Karin Keller-Sutter.

Gleichzeitig soll vorläufig Aufgenommenen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Ihnen soll es neu möglich sein, für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton zu wechseln.

Bei der Debatte im Nationalrat wird es vor allem um die Ausnahmeregelungen gehen. SP und Grüne wollen das Gesetz mit Minderheitsanträgen abschwächen. Zum Beispiel wollen sie vorläufig aufgenommen Flüchtlingen mehr Rechte einräumen als anderen vorläufig aufgenommenen Personen.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission schlägt zudem vor, dass gewisse Reisen im Schengenraum allen vorläufig Aufgenommenen gestattet sein sollen. Dabei handelt es sich um Reisen im Rahmen von Schule oder Ausbildung, an wichtige Sport- oder Kulturanlässe oder Reisen, um familiäre Beziehungen zu pflegen. (sda)

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25 Kommentare
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Der_Kommentator
15.06.2021 06:26registriert Januar 2019
Was ist genau die Begründung, weshalb vorläufig Aufgenommene nicht reisen dürfen? Ich sehe ein, dass Flüchtlinge nicht in ihre Heimatländer zurückreisen sollten, da ihnen da Gefahr droht (deshalb auch die Flucht). Aber mit welcher Begründung können wir einem vorläufig Augenommenen sein Recht auf Bewegungsfreiheit einschränken? Dies sollte ein Grundrecht eines jeden Menschen sein, egal was für einen Aufenthaltsstatus er/sie hat.
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