Nun könnte es für die Basler Regierung ungemütlich werden. Denn jetzt muss sich der Bundesrat um den Fall des Afghanen A. kümmern. Die Basler Regierung weigert sich, diesen nach Österreich abzuschieben. Dort hatte der Asylbewerber sein Gesuch für den Eintritt in den Dublin-Raum gestellt.
Die Kantonsregierung folgt damit dem Auftrag des Grossen Rats, der eine Petition gegen die Ausweisung überwiesen hat. Gleichzeitig aber widersetzt sie sich damit einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Auch das Staatssekretariat für Migration hat einen Antrag für einen sogenannten Selbsteintritt, also den Fall nochmals aufzurollen, abgelehnt.
Für den Basler SVP-Nationalrat Sebastian Frehner stellt das Vorgehen einen klaren Rechtsbruch durch die Kantonsregierung dar. «Der Bund wird nicht gleich die Armee schicken, aber ich bin gespannt, wie er darauf reagiert», sagt Frehner. In der soeben gestarteten Sommersession reicht er deshalb eine Anfrage an den Bundesrat ein.
Frehner will von der Landesregierung, und ganz besonders von FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter wissen, ob sie bereit ist, gegen die Mitglieder der Basler Regierung eine Strafanzeige einzureichen.
Vorwurf: Verstoss gegen ausländerrechtliche Normen, insbesondere Beihilfe zum illegalen Aufenthalt. Die SVP Schweiz bezeichnet Basel-Stadt gar als «Bananenrepublik», wo die Regierung ihre eigenen Regeln aufstelle.
Der Jugendliche A. war als Kind mit den Eltern nach Iran geflüchtet; ein Asylgesuch in Österreich wurde abgelehnt. Daher trat der Bund nicht auf jenes in der Schweiz ein. In der Heimat fürchte er die Rache der Taliban. Mangels Papieren kann er sein Alter nicht beweisen. In der Schweiz gilt er als volljährig – als Minderjähriger würde er grösseren Schutz geniessen.
Sein Anwalt bezeichnet ihn wegen eines erzwungenen Einsatzes als Kindersoldaten; er sei psychisch angeschlagen und suizidgefährdet. Der Bund liess das Alter per Handknochen-Analyse bestimmen. Diese befand A. als 19-jährig, also erwachsen.
Anders als in Österreich hofft er in der Schweiz auf eine vorläufige Aufnahme. Denn hier wird die Lage in Afghanistan anders beurteilt als in Österreich. Der Bund jedoch verweist auf das abgelehnte Asylgesuch im Schengen-Erstland.
Dass der Bund vom Vorgehen der Basler Regierung wenig begeistert sei, zeige ja der Umstand, dass er dessen Ersuchen um einen humanitären Selbsteintritt abgelehnt hat, findet Frehner. Er regt daher an, dass ersatzweise Bundesbehörden wie die Bundespolizei oder die Grenzwache die Abschiebung durchführen.
In ihrer Antwort auf einen Vorstoss von SVP-Grossrat Joël Thüring weist die Basler Regierung allerdings darauf hin, dass die Überstellungsfrist jetzt abgelaufen sei. Daher werde der Bund ein Asylverfahren durchführen, weil der Entscheid der österreichischen Asylbehörde keine Geltung mehr habe.
Für die Basler SVP ist das nicht weniger als skandalös. Damit bleibe der Basler Steuerzahler auf den Kosten sitzen. In den nächsten sieben Jahren sollen die an den Asylbewerber entrichteten Pauschalen nach Angaben der Regierung rund 130'000 Franken kosten.
Mit dem Entscheid, der gegen Bundesweisung und Dublin-Abkommen verstosse, habe die Regierung sämtliche Glaubwürdigkeit verspielt, schreibt die SVP in einer Mitteilung. Sie schaffe ein «ungeheuerliches Präjudiz» und habe die eigenen Fachbehörden im Justizdepartement überstimmt, die sich für die Abschiebung aus fachlichen und juristischen Gründen ausgesprochen hätten. So verkomme Basel zum «Mekka illegaler Asylbewerber», gibt sich die Volkspartei entrüstet. (bzbasel.ch)
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