Das Parlament will den Anbau von Nahrungsmitteln in Treibhäusern erleichtern. Für Gewächshäuser auf nicht versiegelten Fruchtfolgeflächen soll diese Fläche nicht mehr in jedem Fall kompensiert werden müssen.
Wer heute ein Treibhaus auf einer Fruchtfolgefläche baut, muss dieselbe Fläche kompensieren. Dies, obwohl der grösste Teil des Bodens nicht versiegelt werde und intakt bleibe, wurde die Motion begründet. Die Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S) beantragte mit knappem Mehr ein Nein.
Der Ständerat folgte aber einem Antrag von Esther Friedli (SVP/SG) und nahm die Motion am Donnerstag mit 27 zu 10 Stimmen und mit 2 Enthaltungen an.
Nationalrat Heinz Siegenthaler (Mitte/BE) verlangte konkret, dass Flächen von Gewächshäusern nicht mehr kompensiert werden müssen, wenn der natürliche Boden nicht versiegelt und regelmässig kultiviert wird. In Treibhäusern der neusten Technologie könnten effizient und umweltschonend Nahrungsmittel produziert werden.
Seine Motion war vor rund vier Jahren vom Nationalrat angenommen worden. Die Urek-S verwies in ihrer ablehnenden Stellungnahme auf den inzwischen überarbeiteten Sachplan Fruchtfolgeflächen. Diese Flächen zu sichern, sei ein übergeordnetes Interesse des Bundes.
Wegen Verdichtungen könne der Bau von Treibhäusern zu Schäden im Unterboden führen, die nicht rasch behoben werden könnten, machte Adèle Thorens Goumaz (Grüne/VD) namens der Mehrheit geltend.
Nicht für jedes Gewächshaus verlange die Motion einen Verzicht auf die Kompensation, begründete Esther Friedli (SVP/SG) ihren Antrag. Hors-Sol-Produktion etwa sei nicht gemeint. «Es geht um die Stärkung der Gemüse- und Beerenproduktion.»
Werner Salzmann (SVP/BE), Präsident des Gemüseproduzenten-Verbandes, verwies auf die Anforderungen der Konsumentinnen und Konsumenten ans einheimische Gemüse. Im Treibhaus seien weniger Wasser und weniger Pflanzenschutzmittel nötig als im Freien.
Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. Er muss sich nun gegen seinen Willen an die Arbeit machen.
(yam/sda)