Mechaniker nach Unfall mit Müllpresse wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Der tödlich verunglückte Maler führte im Mai 2015 Malerarbeiten an einer Müllpressbox einer Bäckerei aus. Er wollte die Position der Scharniere der Entladeklappe verändern und bat deshalb einen Angestellten, ihm beim Öffnen der Klappe zu helfen. Dieser holte das Einverständnis des Betriebsmechanikers ein, der Sicherheitsverantwortlicher der Bäckerei war.
Der Maler und ein Mechaniker hoben die Klappe mit Muskelkraft hoch, während der Angestellte die Gabeln eines Hubwagens darunterschob und die Klappe weiter anhob. Eigentlich war das Warten und Entladen der Press-Box geschultem Fachpersonal vorbehalten.
Nach einem kurzen Moment rutschte die Entladeklappe von der Gabel und traf den Maler am Kopf. Dieser hatte sich kurz vorgebeugt und erlitt schwere Kopfverletzungen. Er verstarb vor Ort, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Für Sicherheit zuständig
In seinem bereits zweiten Entscheid in diesem Fall führt das höchste Schweizer Gericht aus, dass der Betriebsmechaniker aufgrund seiner Funktion auch für die Sicherheit des Malers zuständig gewesen sei. Es sei klar gewesen, dass mit dem unsachgemässen Öffnen der Klappe eine Gefahr geschaffen werde.
Entgegen der Sicht des Obergerichts werde die Verantwortlichkeit des Betriebsmechanikers nicht aufgehoben, weil der Maler sich vorgebeugt und damit selbst in den Gefahrenbereich gebracht habe.
Laut Bundesgericht hätte der Betriebsmechaniker vor Ort eine eigene Risikoabschätzung vornehmen und weitere Sicherheitsvorkehrungen zur Unfallverhütung treffen müssen, um so seiner Sorgfaltspflicht als Sicherheitsbeauftragter der Bäckerei nachzukommen.
Das Obergericht muss nun die Strafe festlegen. Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den Betriebsmechaniker ursprünglich in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 130 Franken. (sda)
