«Aussergewöhnlicher Todesfall» in Gefängnis Stans – das sagt der Kanton
Im Gefängnis von Stans hat sich gemäss dem Kanton Nidwalden ein «aussergewöhnlicher Todesfall» ereignet. So starb ein 26-jähriger Insasse – die Obduktion ergab, dass mutmasslich Medikamente zum Tod geführt haben. Die genauen Umstände des Todesfalls werden derzeit untersucht.
Das Verfahren wurde nun an den Kanton Aargau übertragen werden. Dadurch soll eine unabhängige Untersuchung gewährleistet werden.
Als aussergewöhnlicher Todesfall gelten Todesfälle, deren Ursache nicht eindeutig auf eine natürliche Ursache zurückgeführt werden kann oder bei denen besondere Umstände vorliegen. In solchen Fällen ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, eine Untersuchung einzuleiten, um die genauen Umstände zu klären. (dab)
