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Kündigung und Verweis - Konsequenzen aus der HSG-Spesenaffäre

Kündigung und Verweis - Konsequenzen aus der HSG-Spesenaffäre

03.05.2019, 10:2003.05.2019, 10:41
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Die Universität St. Gallen hat über Konsequenzen aus der vor einem Jahr aufgedeckten Spesenaffäre informiert: Ein Professor hat gekündigt, ein Dozent erhielt einen schriftlichen Verweis, ein weiteres  ...
Bild: KEYSTONE

Die Universität St. Gallen (HSG) hat über Konsequenzen aus der vor einem Jahr aufgedeckten Spesen-Affäre informiert: Professor Peter Sester, der bereits freigestellt ist, tritt Ende Januar 2020 zurück. Ein Dozent erhielt einen schriftlichen Verweis.

Der Betroffene habe den Verweis akzeptiert und den Sachverhalt anerkannt, teilte die Universität am Freitag mit. Gegen einen weiteren Dozenten sei das Disziplinarverfahren wegen eines Rechtsmittelverfahrens noch hängig.

Der Schlussbericht zur Untersuchung gegen das von Sester geleitete HSG-Institut für Finanzwirtschaft, Finanzrecht und Law Economics soll in Form eines Kurzberichts offengelegt werden. Der Bericht kann bei der Universität angefordert werden.

In der Spesenaffäre, die im Frühjahr 2018 intern aufgedeckt wurde, geht es um nicht gerechtfertigte Spesenbezüge am betroffenen Institut. Im Mittelpunkt steht Professor Peter Sester. Der Universitätsrat hatte im vergangenen Januar gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht.

Strafverfahren gegen Sester

Das Disziplinarverfahren gegen Sester wurde bis zum Abschluss des Strafverfahrens sistiert. Der Universitätsrat stellte Sester von sämtlichen Aufgaben an der HSG frei. Nun habe Sester seinen Rücktritt als Professor per Ende Januar 2020 auf Ende des Wintersemesters eingereicht, schreibt die HSG.

Dem Dozenten, der einen schriftlichen Verweis erhalten und diesen akzeptiert hat, wirft die Universität Pflichtverletzungen vor: Er soll Spesenabrechnungen von Sester zweitvisiert haben, ohne sie genügend zu überprüfen. Im noch hängigen Disziplinarverfahren gegen einen weiteren Dozenten geht es ebenfalls um ähnliche Vorwürfe.

Die Universität unterzieht derzeit alle Institute einer Sonderprüfung. Die Universitätsleitung schloss Anfang März nicht aus, dass dabei noch weitere überhöhte Spesenbezüge ans Licht kommen könnten. Die kantonale Finanzkontrolle hatte bei mehreren Instituten Mängel bei den Spesen- und Honorarabrechnungen festgestellt. (aeg/sda)

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