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HSG-Spesenaffäre: Professor wird angezeigt

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Studenten an der Universität St.Gallen.Bild: KEYSTONE

Ungerechtfertigt Spesen bezogen? HSG reicht Strafanzeige gegen Professor ein

Paukenschlag in der HSG-Spesenaffäre: Der Universitätsrat hat Strafanzeige gegen den deutschen Rechtsprofessor Peter Sester eingereicht. Der Brasilien-Experte wird zudem mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entbunden. Zudem trifft die HSG Vorkehrungen, damit sich solche und ähnlich gelagerte Fälle möglichst nicht mehr wiederholen können.
17.01.2019, 10:1717.01.2019, 10:41
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Die HSG kommt seit Monaten nicht aus den Negativschlagzeilen. Zu reden gibt unter anderem ein mutmasslicher Spesenmissbrauch am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics (IFF). Auslöser: Unregelmässigkeiten bei Spesenbezügen am Institut.

peter sester hsg
HSG-Professor Peter Sester.Bild: hsg

Nun zieht die HSG Konsequenzen: An einer Medienkonferenz, an welcher Regierungspräsident Stefan Kölliker und HSG-Rektor Thomas Bieger teilnahmen, wurde bekannt, dass der Universitätsrat Strafanzeige gegen Professor Peter Sester eingereicht hat. Zudem wurde Sester mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben entbunden. Kölliker hatte im vergangenen November publik gemacht, dass fragwürdige Spesenbezüge von 100'000 bis 120'000 Franken im Raum stünden.

Im vergangenen Frühling aufgeflogen

Der Spesenfall war im vergangenen Frühling zunächst HSG-intern zum Thema und dann auch publik geworden. In der Folge wurde eine unabhängige Administrativuntersuchung eingeleitet, im Juni wurden dann drei Disziplinarverfahren eröffnet.

«Diese untersuchten allfällige, nicht dem Spesenreglement entsprechende Spesenbezüge an einem HSG-Institut», heisst es im Communiqué der Universität.

Nach einer vertieften Abklärung des Schlussberichts der Administrativuntersuchung beschloss der Universitätsrat nun, umgehend Strafanzeige gegen Peter Sester einzureichen. Kölliker sagt:

«Das entsprechende Disziplinarverfahren wird für diese Zeit sistiert, und Peter Sester wurde mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben an der HSG entbunden.»

Die Disziplinarverfahren gegen die beiden anderen Dozenten laufen gemäss Stefan Kölliker weiter. Er betont: «Es ist unser Ziel, die Disziplinarverfahren schnellstmöglich abschliessen zu können.»

Um wen es sich bei den beiden anderen Dozenten handelt, will die HSG nicht sagen. «Namen werden keine veröffentlicht», so Kölliker. Auch die spezifischen Gründe der beiden Disziplinarverfahren wolle man nicht kommunizieren. Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen.

ZUR UNIVERSITAET ST. GALLEN STELLEN WIR IHNEN HEUTE MITTWOCH, 18. APRIL 2018, FOLGENDES NEUES BILDMATERIAL ZUR VERFUEGUNG --- The University of St. Gallen HSG in St. Gallen, Switzerland, on March 27,  ...
Bild: KEYSTONE

Auf Strafanzeige wird Strafklage folgen

Kölliker sagte an der Medienkonferenz weiter, dass der Universitätsrat gegen Sester in den nächsten Wochen zusätzlich noch eine Strafklage einreichen wird. Mehr wolle er dazu aber nicht sagen, da die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei. Nur so viel: «Die genauen Strafpunkte stehen noch nicht endgültig fest.»

In Sachen Strafanzeige liegt der Fall nun bei der St.Galler Staatsanwaltschaft. «Diese hat nun die Möglichkeit, Teile des Untersuchungsberichts zu veröffentlichen», so Kölliker.

Visierungen nach dem Vieraugenprinzip

Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Spesenskandal haben Rektorat und Universitätsrat in den vergangenen Monaten mehrere Massnahmen eingeleitet, um die erkannten Schwachstellen zu beheben, wie es in der Mitteilung weiter heisst. So wurde per 1. Februar 2019 eine «neue, klare Weisung» zur Visierung von Spesenabrechnungen nach dem Vieraugenprinzip beschlossen. Die HSG schreibt:

«Künftig gilt innerhalb jeder Institutsdirektion die Visierung von Spesen mit Zweitunterschrift, wobei die zweite visierungsberechtigte Person vom Spesenbezüger unabhängig sein muss (ohne Unterstellung).»

Kölliker betonte an der Medienkonferenz nochmals, dass ab sofort eine unabhängige und vor allem nicht unterstellte Person Spesen unterschreiben muss. Im Fall Sester wäre dies ein anderer Direktor des Instituts gewesen.

Parallel dazu hat der Universitätsrat das überarbeitete Spesenreglement verabschiedet, das am 1. Februar in Kraft treten soll. Präzisierungen wurden laut dem Communiqué im Bereich der Dokumentationspflicht vorgenommen, ebenso wie bezüglich der zu verwendenden Verkehrsmittel und Übernachtungsangebote.

«Die HSG kennt zudem keine Spesenpauschalen mehr. Spesen folgen dem Verhältnismässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzip», sagt HSG-Rektor Thomas Bieger. Es solle aber nicht der Eindruck entstehen, dass es bisher eine Pauschale von jährlich mehreren tausend Franken gegeben habe. «Nichtsdestotrotz gibt es ab sofort nur noch Pauschalen gegen einen Originalbeleg», so Bieger.

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Nebenbeschäftigungen werden aufgelistet

Des Weiteren informiert die HSG darüber, dass die Informations- und Offenlegungsrichtlinien überarbeitet worden sind:

«Die Offenlegung von Nebenbeschäftigungen ist neu explizit als Dienstpflicht ausgewiesen.»

Zudem seien Präzisierungen vorgenommen worden, die Umfang, Art und Geltungsbereich regelten. Nebenbeschäftigungen von Dozierenden werden künftig in einem zentralen, öffentlich zugänglichen Online-Register aufgelistet, das bis spätestens kommenden Sommer aufgeschaltet wird. Bis Sommer soll auch das bestehende Reglement für Nebenbeschäftigungen überarbeitet werden.

Mehr Transparenz werde auch bei Partnerschaften und Dienstleistungen an Dritte sowie bei der Entgegennahme von Sponsoringgeldern und Spenden geschaffen, teilt die Universität weiter mit. Neu gilt die Offenlegungspflicht nicht mehr wie bisher ab 100'000, sondern bereits ab 50'000 Franken. «Die entsprechenden Angaben werden der Öffentlichkeit auf den Webseiten der einzelnen Einheiten und Institute zugänglich gemacht.» (dwa/tn/ch media)

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4 Kommentare
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who cares?
17.01.2019 11:49registriert November 2014
Finde ich gut. Die HSG hat das Problem erkannt und handelt mit Strafanzeige und mehr Transparenz, zeigt damit klar, dass solches Verhalten kein Kavaliersdelikt ist und nicht geduldet wird. An anderen Stellen wursteln sich solche Leute immer noch durch (*hust* Genfer Stadtregierung).
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Dageka
17.01.2019 11:09registriert März 2014
Jemand bezieht ungerechtfertigte Spesen? Und dann noch an der HSG? Unmöglich!
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