Die HSG kommt seit Monaten nicht aus den Negativschlagzeilen. Zu reden gibt unter anderem ein mutmasslicher Spesenmissbrauch am Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics (IFF). Auslöser: Unregelmässigkeiten bei Spesenbezügen am Institut.
Nun zieht die HSG Konsequenzen: An einer Medienkonferenz, an welcher Regierungspräsident Stefan Kölliker und HSG-Rektor Thomas Bieger teilnahmen, wurde bekannt, dass der Universitätsrat Strafanzeige gegen Professor Peter Sester eingereicht hat. Zudem wurde Sester mit sofortiger Wirkung von sämtlichen Aufgaben entbunden. Kölliker hatte im vergangenen November publik gemacht, dass fragwürdige Spesenbezüge von 100'000 bis 120'000 Franken im Raum stünden.
Der Spesenfall war im vergangenen Frühling zunächst HSG-intern zum Thema und dann auch publik geworden. In der Folge wurde eine unabhängige Administrativuntersuchung eingeleitet, im Juni wurden dann drei Disziplinarverfahren eröffnet.
«Diese untersuchten allfällige, nicht dem Spesenreglement entsprechende Spesenbezüge an einem HSG-Institut», heisst es im Communiqué der Universität.
Nach einer vertieften Abklärung des Schlussberichts der Administrativuntersuchung beschloss der Universitätsrat nun, umgehend Strafanzeige gegen Peter Sester einzureichen. Kölliker sagt:
Die Disziplinarverfahren gegen die beiden anderen Dozenten laufen gemäss Stefan Kölliker weiter. Er betont: «Es ist unser Ziel, die Disziplinarverfahren schnellstmöglich abschliessen zu können.»
Um wen es sich bei den beiden anderen Dozenten handelt, will die HSG nicht sagen. «Namen werden keine veröffentlicht», so Kölliker. Auch die spezifischen Gründe der beiden Disziplinarverfahren wolle man nicht kommunizieren. Die Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen.
Kölliker sagte an der Medienkonferenz weiter, dass der Universitätsrat gegen Sester in den nächsten Wochen zusätzlich noch eine Strafklage einreichen wird. Mehr wolle er dazu aber nicht sagen, da die Untersuchung noch nicht abgeschlossen sei. Nur so viel: «Die genauen Strafpunkte stehen noch nicht endgültig fest.»
In Sachen Strafanzeige liegt der Fall nun bei der St.Galler Staatsanwaltschaft. «Diese hat nun die Möglichkeit, Teile des Untersuchungsberichts zu veröffentlichen», so Kölliker.
Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Spesenskandal haben Rektorat und Universitätsrat in den vergangenen Monaten mehrere Massnahmen eingeleitet, um die erkannten Schwachstellen zu beheben, wie es in der Mitteilung weiter heisst. So wurde per 1. Februar 2019 eine «neue, klare Weisung» zur Visierung von Spesenabrechnungen nach dem Vieraugenprinzip beschlossen. Die HSG schreibt:
Kölliker betonte an der Medienkonferenz nochmals, dass ab sofort eine unabhängige und vor allem nicht unterstellte Person Spesen unterschreiben muss. Im Fall Sester wäre dies ein anderer Direktor des Instituts gewesen.
Parallel dazu hat der Universitätsrat das überarbeitete Spesenreglement verabschiedet, das am 1. Februar in Kraft treten soll. Präzisierungen wurden laut dem Communiqué im Bereich der Dokumentationspflicht vorgenommen, ebenso wie bezüglich der zu verwendenden Verkehrsmittel und Übernachtungsangebote.
«Die HSG kennt zudem keine Spesenpauschalen mehr. Spesen folgen dem Verhältnismässigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzip», sagt HSG-Rektor Thomas Bieger. Es solle aber nicht der Eindruck entstehen, dass es bisher eine Pauschale von jährlich mehreren tausend Franken gegeben habe. «Nichtsdestotrotz gibt es ab sofort nur noch Pauschalen gegen einen Originalbeleg», so Bieger.
Des Weiteren informiert die HSG darüber, dass die Informations- und Offenlegungsrichtlinien überarbeitet worden sind:
Zudem seien Präzisierungen vorgenommen worden, die Umfang, Art und Geltungsbereich regelten. Nebenbeschäftigungen von Dozierenden werden künftig in einem zentralen, öffentlich zugänglichen Online-Register aufgelistet, das bis spätestens kommenden Sommer aufgeschaltet wird. Bis Sommer soll auch das bestehende Reglement für Nebenbeschäftigungen überarbeitet werden.
Mehr Transparenz werde auch bei Partnerschaften und Dienstleistungen an Dritte sowie bei der Entgegennahme von Sponsoringgeldern und Spenden geschaffen, teilt die Universität weiter mit. Neu gilt die Offenlegungspflicht nicht mehr wie bisher ab 100'000, sondern bereits ab 50'000 Franken. «Die entsprechenden Angaben werden der Öffentlichkeit auf den Webseiten der einzelnen Einheiten und Institute zugänglich gemacht.» (dwa/tn/ch media)