Die Bündner Staatsanwaltschaft hat zwei frühere Geschäftsführer der ehemaligen Firma Carna Grischa mit Geldstrafen und Bussen bestraft. Die Abklärungen ergaben, dass die Firma Fleischprodukte falsch deklariert hatte.
Wie die Staatsanwaltschaft in Chur am Mittwoch mitteilte, ergab die Untersuchung im so genannten Bündner Fleischskandal, dass von Ende 2009 bis zum 25. Juli 2013 ausländisches Geflügel- und Rindfleisch verkauft wurde, das als schweizerisches gekennzeichnet war. Im gleichen Zeitraum hatte die Carna Grischa in Landquart Produkte als Frischfleisch deklariert, obschon es mit Tiefkühlprodukten vermischt worden war.
Abnehmer der Fleischprodukte waren Hotels und Restaurants in der Ostschweiz und den Regionen Zürich und Aargau. Für die Ermittlungen wurde das Amt für Lebensmittel und Tiergesundheit Graubünden beigezogen. Dessen Abklärungen ergaben keine Hinweise darauf, dass abgelaufene oder verdorbene Produkte in Umlauf gekommen wären.
Die Staatsanwaltschaft erliess gegen die zwei beschuldigten früheren Geschäftsführer der Firma Strafbefehle, die noch nicht rechtskräftig sind. Ein Beschuldigter wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 150 Franken sowie mit einer Busse von 3400 Franken bestraft; der andere mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen 280 Franken und einer Busse von 6300 Franken.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter informierte, war in den Räumlichkeiten der Fleischhandelsfirma eine Razzia durchgeführt worden. Zudem seien Unterlagen ausgewertet und diverse Personen von Polizei und Staatsanwaltschaft befragt worden.
Die Unternehmung in Landquart war im November 2014 in die Schlagzeilen geraten. Der «SonntagsBlick» hatte geschrieben, dass Fleischprodukte nicht richtig deklariert worden sein sollen.
Die Unternehmung überlebte die Vorwürfe nicht. Zuerst gingen die Fleischverkäufe merklich zurück, danach rasselte die Firma in den Konkurs. 27 Beschäftigte verloren Ende Juni letzten Jahres ihre Arbeit. (sda)