Mitte September verhandelte das Bezirksgericht Weinfelden einen Fall von mehrfacher Tierquälerei. Dahinter steckt indes ein Ereignis von mehrfacher sexueller Handlungen mit Tieren. Ein Thurgauer Bauer und sein 30-jähriger Sohn mussten im Gerichtssaal im Weinfelder Rathaus antraben. Der Vater sitzt hauptsächlich als offizieller Tierhalter auf der Anklagebank. Die Taten begangen hat sein Sohn.
Happig sind die Vorwürfe, wie das «NZZ folio» berichtet. Über sieben Jahre soll der Sohn Tiere auf dem elterlichen Hof regelmässig sexuell missbraucht haben. Detailliert wird in der Anklageschrift beschrieben, wie er mit weiblichen Schafen, Kühen, Ziegen und Schweinen Geschlechtsverkehr gehabt hat. Ein Kälbchen liess er an seinem Penis saugen.
Einen Schafbock brachte er dazu, ihn zu besteigen. Dasselbe versuchte er schliesslich auch mit einem 300 Kilogramm schweren Jungstier. Doch beim Geschlechtsakt mit dem Stier zog sich der 30-Jährige ernsthafte Verletzungen zu und musste notfallmässig operiert werden. Daraufhin erzählte der junge Mann von weiteren sexuellen Eskapaden im Stall.
Dadurch kam der Fall überhaupt erst ins Rollen und schliesslich vor Gericht. 2018 waren gesamt nur zehn Fälle von sexuellen Handlungen mit Tieren Gegenstand von Strafverfahren in der Schweiz. Die Stiftung für das Tier im Recht geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Denn Tiere erstatten keine Anzeige. Der Sohn des Landwirts gibt auch vor Gericht zu:
Auch zur Anklageschrift, in der seine Handlungen detailliert beschrieben werden, sagt er nach einer langen Pause: «Stimmt». Er fühle sich schuldig, denn Sex vor der Ehe sei eine Sünde, egal ob mit Mensch oder Tier. Dass er aber die Würde der Tiere verletzt und sich somit strafbar gemacht habe, glaube er nicht. «Als Landwirt hat man nun mal viel mit den Tieren zu tun. Ich schau zu ihnen, pflege sie, gehe mit ihnen auf Ausstellungen.» Er habe zudem nie Druck oder Zwang ausgeübt.
Der Vater gibt an, von den Praktiken seines Sohnes nichts gewusst zu haben. Als Tierhalter ist er mitschuldig, dass der Sohn mehrere Dutzend Lämmer ohne Betäubung mit einem Gummiring kastriert habe. Beide Männer zeigen sich erstaunt darüber, dass dies strafbar sei. «Früher hat man das auch ohne Betäubung gemacht», sagt der Vater.
Der Staatsanwalt fordert für den Vater eine bedingte Geldstrafe und für den Sohn eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 4500 Franken. Zudem muss sich der 30-Jährige drei Monate einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Das Bezirksgericht übernimmt diesen Antrag in allen Teilen.
Mehr Sinn würde ein Verbot machen, sich Tieren auf weniger als 100 Meter zu nähern und den bedingten Strafvollzug damit zu verknüpfen.