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30-jähriger Thurgauer wegen Sex mit Tieren verurteilt

30-jähriger Thurgauer wegen Sex mit Tieren verurteilt – die Anklage liest sich unschön

Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilt einen Bauernsohn wegen Tierquälerei. Über sieben Jahre soll der Sohn Tiere auf dem elterlichen Hof regelmässig sexuell missbraucht haben.
05.11.2019, 11:5005.11.2019, 11:57
Sabrina Bächi / ch media
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Schweizer Bauern können sich 2019 über ein leicht höheres Einkommen freuen als letztes Jahr. Die Schweinezucht etwa hat besser rentiert als auch schon. (Archivbild)
Das ist nur ein Symbolbild, diesen Tieren gehts gut und die abgebildeten Menschen haben nichts verbrochen.Bild: KEYSTONE

Mitte September verhandelte das Bezirksgericht Weinfelden einen Fall von mehrfacher Tierquälerei. Dahinter steckt indes ein Ereignis von mehrfacher sexueller Handlungen mit Tieren. Ein Thurgauer Bauer und sein 30-jähriger Sohn mussten im Gerichtssaal im Weinfelder Rathaus antraben. Der Vater sitzt hauptsächlich als offizieller Tierhalter auf der Anklagebank. Die Taten begangen hat sein Sohn.

Über sieben Jahre Tiere sexuell missbraucht

Happig sind die Vorwürfe, wie das «NZZ folio» berichtet. Über sieben Jahre soll der Sohn Tiere auf dem elterlichen Hof regelmässig sexuell missbraucht haben. Detailliert wird in der Anklageschrift beschrieben, wie er mit weiblichen Schafen, Kühen, Ziegen und Schweinen Geschlechtsverkehr gehabt hat. Ein Kälbchen liess er an seinem Penis saugen.

Einen Schafbock brachte er dazu, ihn zu besteigen. Dasselbe versuchte er schliesslich auch mit einem 300 Kilogramm schweren Jungstier. Doch beim Geschlechtsakt mit dem Stier zog sich der 30-Jährige ernsthafte Verletzungen zu und musste notfallmässig operiert werden. Daraufhin erzählte der junge Mann von weiteren sexuellen Eskapaden im Stall.

Dadurch kam der Fall überhaupt erst ins Rollen und schliesslich vor Gericht. 2018 waren gesamt nur zehn Fälle von sexuellen Handlungen mit Tieren Gegenstand von Strafverfahren in der Schweiz. Die Stiftung für das Tier im Recht geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Denn Tiere erstatten keine Anzeige. Der Sohn des Landwirts gibt auch vor Gericht zu:

«Der Trieb war stärker als ich.»

Auch zur Anklageschrift, in der seine Handlungen detailliert beschrieben werden, sagt er nach einer langen Pause: «Stimmt». Er fühle sich schuldig, denn Sex vor der Ehe sei eine Sünde, egal ob mit Mensch oder Tier. Dass er aber die Würde der Tiere verletzt und sich somit strafbar gemacht habe, glaube er nicht. «Als Landwirt hat man nun mal viel mit den Tieren zu tun. Ich schau zu ihnen, pflege sie, gehe mit ihnen auf Ausstellungen.» Er habe zudem nie Druck oder Zwang ausgeübt.

«Der Schafbock jedenfalls hat freiwillig mitgemacht.»

Lämmer ohne Betäubung kastriert

Der Vater gibt an, von den Praktiken seines Sohnes nichts gewusst zu haben. Als Tierhalter ist er mitschuldig, dass der Sohn mehrere Dutzend Lämmer ohne Betäubung mit einem Gummiring kastriert habe. Beide Männer zeigen sich erstaunt darüber, dass dies strafbar sei. «Früher hat man das auch ohne Betäubung gemacht», sagt der Vater.

Der Staatsanwalt fordert für den Vater eine bedingte Geldstrafe und für den Sohn eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und eine Busse von 4500 Franken. Zudem muss sich der 30-Jährige drei Monate einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Das Bezirksgericht übernimmt diesen Antrag in allen Teilen.

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163 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Kip_Organa
05.11.2019 12:21registriert März 2018
Bin ich ein schlechter Mensch weil ich lachen musste bei "Der Schafbock jedenfalls hat freiwillig mitgemacht"?
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chandler
05.11.2019 12:04registriert Februar 2014
abartig, mir fehlen die Worte...
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Gummibär
05.11.2019 12:14registriert Dezember 2016
Drei Monate psychotherapeutische Behandlung werden auf die Triebhaftigkeit des Bauernsohns wenig Eindruck machen und die Anwendung eines seiner Gummiringe fällt als mittelalterliche Strafe nicht in Betracht.
Mehr Sinn würde ein Verbot machen, sich Tieren auf weniger als 100 Meter zu nähern und den bedingten Strafvollzug damit zu verknüpfen.
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