Freispruch für den deutschen Entertainer Karl Dall: Das Zürcher Bezirksgericht hat den 73-Jährigen vom Vorwurf der Vergewaltigung und der versuchten Nötigung freigesprochen.
Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreiche. Angezeigt worden war Dall von einer Solothurner Ex-Journalistin. Nach Ansicht des Gerichts gibt es in den Aussagen der Frau viele Ungereimtheiten. «Seine Qualität der Aussage war eindeutig höher als ihre.»
Als «konstruiert» und «einstudiert» bezeichnete der Richter gar die Schilderung der eigentlichen Tat, der angeblichen Vergewaltigung in einem Zürcher Hotelzimmer im September 2013. Diese sei voller hölzerner Phrasen gewesen und habe gewirkt wie auswendig gelernt.
Karl Dall hingegen habe teilweise wenig vorteilhafte Aussagen über sich selber gemacht, etwa über seine Prostata-Operation, die ihm sexuell gewisse Einschränkungen beschert habe. Er habe auch zugegeben, dass er anfänglich neugierig auf diese Journalistin gewesen sei, die ihn habe persönlich treffen wollen. Vor dem Treffen in Zürich schrieben sich die beiden E-Mails der schlüpfrigen Art.
Am besagten Abend habe Dall die Frau dann aber ziemlich schlecht behandelt. «Wer eine Frau fast drei Stunden vor dem Casino warten lässt, will sicher nichts von ihr.» Für den Richter war deshalb klar: Die Frau sei in Dall verliebt gewesen, sei ihm aufs Zimmer gefolgt und habe sich dann gerächt, als er sie zurückgewiesen habe. Das Gericht sprach von einem regelrechten Rachefeldzug.
Dall nahm den Freispruch erleichtert zur Kenntnis. Er sei «sehr happy», sagte er nach der Urteilseröffnung. Er habe zwar damit gerechnet, aber richtig glauben könne er es erst jetzt. Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert.
Schlechte Gefühle gegenüber der Schweiz habe er nun trotz dieser Sache nicht, versicherte Dall. Er war im Dezember 2013 in St. Gallen festgenommen worden. Zuerst dachte er, das sei «Versteckte Kamera», doch es stellte sich als bitterer Ernst heraus.
Das Gericht sprach ihm nun - vor allem für die Verhaftung und die vier Tage Untersuchungshaft - eine Genugtuung von 10'000 Franken zu. Für die Anwaltskosten erhält er weitere 59'000 Franken.
Ob die Solothurnerin das Urteil weiterzieht, ist unklar. Erledigt dürfte die Sache für sie aber ohnehin nicht sein: Dall zeigte sie in der Zwischenzeit an, weil sie am fraglichen Abend heimlich Gespräche aufgezeichnet und Fotos gemacht hatte. Diese Aufnahmen stellte sie dann den Ermittlern zur Verfügung, um Dall zu überführen. Ein weiteres Verfahren könnte auf sie zukommen, weil sie jemanden fälschlicherweise einer Straftat bezichtigte.
Er habe die Solothurner Journalistin nicht vergewaltigt, vielmehr habe er gehofft, dass die Frau endlich nach Hause gehe. Ohnehin habe er seit einer Prostata-Operation mit gewissen Einschränkungen zu kämpfen. Er sei nicht impotent, betonte der 73-Jährige.
Es sei aber ohnehin nichts vorgefallen, kein Geschlechtsverkehr, geschweige denn eine Gewalttat. Die Frau sei zudringlich gewesen, habe ihn drangsaliert und bedrängt.
Er habe sie in der fraglichen Nacht nur einmal angefasst: Als er sie sanft aus der Suite des Zürcher Hotels habe entfernen wollen. Sie sei aber völlig ausgeflippt, habe rumgeschrien und ihn beschimpft. Dann habe sie ihn plötzlich wieder abknutschen wollen, ihm ihre Brüste gezeigt und ihm in den Schritt gefasst.
Irgendwann sei er – nicht mehr ganz nüchtern – ins Bett gegangen und habe schlafen wollen. Dass er sie gegen Morgen dann vergewaltigt habe, das stimme alles nicht.
Sie seien am Morgen aufgestanden, und...
Dall machte vor Gericht einen gefassten, sicheren Eindruck und gab bereitwillig Auskunft. Das Strafverfahren hinterliess bei ihm aber Spuren: Seit Dezember 2013, «als der ganze Stress begann», wurden seine Herzprobleme schlimmer. Er wolle aber nicht jammern. «Vielleicht wäre mir das auch ohne die ganze Sache hier passiert.»
Die Frau hatte ihren Verlobten an jenem Abend dabei. Laut den Aussagen hatte er gefragt, ob er zu Dall und ihr an den Tisch sitzen dürfe – vielleicht habe Dall ja noch eine Einzelrolle für ihn. Die Frau verwehrte ihrem Verlobten diesen Wunsch.
Sie verstrickt sich aber in Widersprüche. Dall habe ihr schon vor dem Zimmerbesuch erzählt, dass er wegen einer Prostata-Operation impotent sei. Dennoch habe sie ihm im Lift zum Zimmer gesagt, dass sie mit ihm keinen Sex wolle.
Dann wurden die SMS, die sie mit dem Verlobten geschrieben hat, zum Thema. Sie schrieb: «Ich bin krank vor lauter Liebeskummer» und sie schrieb: «Ich möchte gerne Sex mit ihm (also Dall), aber anders.»
Dann beschreibt sie die vermeintliche Tat:
Und weiter:
Der Richter scheint der Frau nicht zu glauben:
Weiter fragt er:
Dann kommt der Richter auf ihre zwei Vorstrafen zu sprechen (sie soll auch andere Promis belästigt haben):
Die Sprache ist dann von ihren Verhältnissen zu den Politikern Adolf Ogi, Jörg Walter und Urs Schwaller. Diese wurden jeweils gerichtlich durch die Männer beendet. Beim Fall Walter gab es gar ein Gutachten zur Verurteilten.
Der Psychiater hatte dort eine Behandlung wegen einer Angststörung vorgeschlagen – mit Medikamenten, dies habe sie aber abgelehnt. Laut Gutachten hat die Frau eine «obsessionelle Zwangsstörung mit Angstzuständen nach narzisstischen Kränkungen». Auch das Wort «erotomane Wahnsymptomatik» steht im Gutachten.
Auch von Udo Jürgens ist die Rede. Dieser sei ihr erster Freund gewesen.
Der Richter sagt, laut Udo Jürgens habe es nur zwei Sexualkontakte gegeben. Die Frau protestiert:
Laut Jürgens habe sich die Frau gedroht umzubringen, wenn er Schluss mache.
(thi/sda)