Die SP bekämpft das Referendum von EDU und JSVP gegen die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf Lesben, Schwule und Bisexuelle «mit allen Mitteln». Der eidgenössische Urnengang dazu findet am 9. Februar statt.
Die Erweiterung des Diskriminierungsartikels sei wichtig für ein gewaltfreies und tolerantes Zusammenleben, sagte Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch am Montag an einer Medienorientierung der Partei in Bern. Für jegliche Form von Diskriminierung gebe es in einer modernen Demokratie keinen Platz. Die SP-Delegierten hatten Ende November einstimmig die Ja-Parole zur Erweiterung der Strafnorm beschlossen.
Gegner aus dem rechten Lager warnen vor Zensur. Es müsse ein legitimer Standpunkt bleiben, sich kritisch mit Homo- und Bisexualität auseinanderzusetzen. Auch einige Betroffene aus dem LGBT-Lager haben sich kritisch geäussert und lehnen die Vorlage ab. Akzeptanz lasse sich nicht durch «Sonderrechte» erreichen, sondern nur durch Normalität.
Neben der SP haben auch die Grünen, die CVP, die Grünliberalen und die BDP die Ja-Parole beschlossen zum erweiterten Diskriminierungsschutz. Die SVP gab einstimmig die Nein-Parole heraus. Die Delegierten der EVP haben sich für die Stimmfreigabe entschieden. (aeg/sda)
Die Bestimmung ist ungerecht: Wieso nur ein Diskriminierungsverbot aus Gründen der Rasse oder der „sexuellen Orientierung“? Wieso wird Diskriminierung aus Gründen des Alters nicht ebenfalls bestraft? (beispielsweise die Entlassung älterer Arbeitnehmer)
Die Bestimmung ist inkonsequent: Wieso fällt Diskriminierung wegen körperlichen oder geistigen Behinderungen nicht unter das Strafrecht? Wieso nicht auch ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Sprache?