Das Bundesgericht hat die Verurteilung des französischen Komikers Dieudonné durch das Genfer Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Bei Auftritten in Nyon VD und Genf im Jahr 2019 sagte er, die Gaskammern hätten nie existiert.
Dabei kann er sich nicht auf die Meinungsäusserungsfreiheit stützen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Gemäss Strafgesetzbuch macht sich unter anderem strafbar, wer wegen Hass oder Verachtung gegenüber Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht.
Die Aussage «die Gaskammern haben nie existiert» kommt einer Leugnung, beziehungsweise einer groben Verharmlosung des Holocaust gleich und fällt laut Bundesgericht unter die fragliche Strafbestimmung.
Der Beschwerdeführer machte geltend, die Äusserung nicht aus einem diskriminierenden Motiv heraus gemacht zu haben. Er berief sich auf den Kontext der Äusserung und auf die Meinungsäusserungsfreiheit.
(Urteil 6B_777/2022 vom 16.3.2023)
(sda)