Schweiz
Rassismus

Dieudonné: Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Komiker

«Die Gaskammern haben nie existiert»: Für diese Aussage wird Komiker Dieudonné verurteilt

14.04.2023, 12:0014.04.2023, 12:27
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Das Bundesgericht hat die Verurteilung des französischen Komikers Dieudonné durch das Genfer Kantonsgericht wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Bei Auftritten in Nyon VD und Genf im Jahr 2019 sagte er, die Gaskammern hätten nie existiert.

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Der französische Komiker Dieudonné hat sich der Rassendiskriminierung schuldig gemacht.Bild: AP/AP

Dabei kann er sich nicht auf die Meinungsäusserungsfreiheit stützen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Gemäss Strafgesetzbuch macht sich unter anderem strafbar, wer wegen Hass oder Verachtung gegenüber Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht.

Die Aussage «die Gaskammern haben nie existiert» kommt einer Leugnung, beziehungsweise einer groben Verharmlosung des Holocaust gleich und fällt laut Bundesgericht unter die fragliche Strafbestimmung.

Der Beschwerdeführer machte geltend, die Äusserung nicht aus einem diskriminierenden Motiv heraus gemacht zu haben. Er berief sich auf den Kontext der Äusserung und auf die Meinungsäusserungsfreiheit.

(Urteil 6B_777/2022 vom 16.3.2023)

(sda)

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48 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ruffy Uzumaki
14.04.2023 12:35registriert Juni 2016
Fakten verweigern ist keine Meinung...
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En Espresso bitte
14.04.2023 13:28registriert Januar 2019
Der Typ ist kein Komiker, sondern ein rechtsextremer Brandstifter.
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Lowend
14.04.2023 15:36registriert Februar 2014
Rassistische Äusserungen bleiben rassistische Äusserungen, egal in welchem Mantel diese daherkommen. Sehr gut, dass das Bundesgericht diese Auffassung bestätigte.
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