Sicherungshaft war nicht rechtens
Sicherungshaft war nicht rechtens
Aargau muss verurteiltem Dschihadisten Entschädigung zahlen
- Der Schweizer Dschihadist Cendrim R. sass unter anderem wegen bewaffneten Raubversuchs und Körperverletzung im Aargauer Gefängnis.
- Insgesamt verbüsste er zwei Jahre. Plus 10 Monate Sicherungshaft. Letztere aber war nicht rechtens, entschied jetzt das Bundesgericht, wie die «Rundschau» herausfand.
- R. soll eine Genugtuung erhalten. Die Höhe der Summe muss vom Bundesgericht noch festgelegt werden. Sein Pflichtverteidiger fordert 60'000 Franken.
- Nachdem Cendrim R. im Frühjahr 2013 aus der Haft entlassen wurde, schloss er sich einer islamistischen Terrororganisation an und ermordete in der Türkei zwei Polizisten. Seither ist er in türkischer Haft.
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