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Freispruch für Waadtländer Polizisten nach tödlichen Schüssen

Freispruch für Waadtländer Polizisten nach tödlichen Schüssen

31.03.2021, 12:47
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Ludovic Tirelli, droite, avocat de la famille de la victime, et les parents de la victimes quittent le tribunal cantonal vaudois lors du premier jour du proces du caporal de police juge pour meurtre,  ...
Die Familie des Erschossenen und ihr Anwalt vor GerichtBild: keystone

Ein Waadtländer Polizist, der vor rund vier Jahren bei einem Einsatz in Bex einen mit einem Messer bewaffneten Kongolesen erschossen hatte, ist vor Gericht freigesprochen worden. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt, entschied das Strafgericht Waadt-Ost am Mittwoch.

Der Polizist war wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Im Falle eines Schuldspruchs wäre der Beamte zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden. Die fünf Richter folgten jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Anklage fallen zu lassen und den Polizisten freizusprechen.

Sie kamen zum Schluss, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt hat. «Der Vorwurf der vorsätzlichen Tötung kann damit nicht aufrechterhalten werden», sagte Gerichtspräsidentin Anne-Catherine Page.

Schüsse im Treppenhaus

Der erfahrene Polizist hatte bei der Aktion in einem Wohnblock in Bex VD im November 2016 drei Schüsse auf den Kongolesen abgegeben. Der 27-jährige Kongolese rannte im Treppenhaus des Mietshauses mit einem Küchenmesser in der Hand auf Polizisten zu. Nach der Aufforderung «Stopp Polizei» eröffnete der Polizist das Feuer.

Nach den Schüssen riefen die Polizisten die Rettungskräfte und versuchten den bewusstlosen Mann mit einer Herzdruckmassage zu reanimieren. Trotz der sofortigen Rettungsversuche verstarb der junge Mann vor Ort.

Die Polizei war von einem anderen Bewohner des Gebäudes alarmiert worden. Er hatte gemeldet, dass ein anderer Mieter bei der Wohnung über ihm die Türe aufgebrochen habe.

Protest gegen Polizeigewalt

Der Tod des Mannes hatte viele Reaktionen ausgelöst und über die Kantonsgrenzen hinaus Aufsehen erregt. Einige hundert Menschen demonstrierten einige Tage später in Lausanne, um des Opfers zu gedenken. Die Kundgebung richtete sich auch gegen so genanntes «Racial profiling».

Auch die Demokratische Republik Kongo intervenierte und verlangte von den Schweizer Behörden Erklärungen zum Fall. Auch der Schweizer Botschafter in Kinshasa wurde in der Angelegenheit zitiert. (aeg/sda)

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13 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Müller Lukas
31.03.2021 15:43registriert August 2020
Richtige Entscheidung des Gerichts. Ich denke kaum, dass der Kongolese das Küchenmesser dabei hatte, weil er im Treppenhaus kochen wollte...
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P. Meier
31.03.2021 19:14registriert März 2017
Mit einem Messer auf einen Polizisten zu zurennen, ist keine gute Idee. Da spielt die Hautfarbe kaum eine Rolle.
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Bivio
31.03.2021 14:55registriert März 2018
Was denke die Demosntrante bzw. die Staatsanwaltschaft? Da kommt jemand, trotz Aufforderung, mit einem Messer auf die Polizisten zu. Was soll denn gemäss den Leuten passieren? Soll sich der Polizist astechen lassen? Die einzige Möglichkeit hier zu intervenieren, wäre flächenmässiger Einsatz von Tasern. Aber die selben Leute, welche hier ein Geschiss machen, dass die Waffe eingesetzt wurde, sind die grössten Gegner von Tasern. Entweder oder...
Dass das Verfahren 4 Jahre dauert ist zusätzlich aberwitzig.
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