Mehr als sechs Jahre nach dem Tod zweier Frauen im Hafen von La Neuveville BE hat am Dienstag der Prozess gegen acht Angeklagte begonnen. Sie müssen sich vor dem Gericht in Moutier wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Das Drama vom 15. Mai 2017 hatte schweizweit Betroffenheit ausgelöst. Eine 24-jährige Militärhundeführerin aus La Neuveville war in den Bielersee gesprungen, um ihre Hündin zu retten. Diese hatte zuvor einen Zaun berührt, worauf sie ins Wasser fiel und leblos liegen blieb.
Die junge Frau verlor ebenfalls das Bewusstsein. Eine 53-jährige niederländische Touristin, die den Vorfall beobachtet hatte, sprang in den See, um ihr zu helfen. Sie erlitt das gleiche Schicksal. Beide Frauen und die Hündin wurden durch den Stromschlag getötet.
«Ich bin immer noch sehr traurig und wütend», sagte die sichtlich mitgenommene Mutter der jungen Frau am Dienstag vor Gericht. Seit über sechs Jahren warte sie darauf zu erfahren, was wirklich passiert sei. «Ich hoffe auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.»
Auch der Vater erhofft sich Gerechtigkeit, wie er vor Gericht sagte. Seiner Meinung nach habe es schwere berufliche Verfehlungen gegeben.
«Ich habe meine Tochter verloren, ich habe die Freundschaft zwischen den Angeklagten und uns verloren. Diese Leute müssen für ihre Fehler geradestehen», sagte er vor dem Regionalgericht. Die Eltern wohnen seit 40 Jahren in La Neuveville, ebenso wie einige der Angeklagten.
Laut Staatsanwaltschaft hatte es ein Leck an der Stromversorgung gegeben, das durch ein beschädigtes Stromkabel an der Hafenabsperrung verursacht wurde. Der Strom sei dann über einen Steg in den See geleitet worden. Der Schutzschalter habe nicht funktioniert.
Allen acht Angeklagten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen, drei von ihnen zudem die Verletzung von Bauvorschriften. Den Beschuldigten drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Das Urteil wird am 6. Dezember verkündet.
Bei den Angeklagten handelt es sich um Elektriker und Elektroinstallateure. Zum einen geht es um die Personen, die den fraglichen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten. Zum anderen sind ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde betroffen. Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle notwendigen Massnahmen getroffen worden wären.
Bei der Anhörung der ersten Angeklagten durch die Einzelrichterin ging es vor allem um technische Fragen, um die Verantwortlichkeiten bei der Kontrolle der Einhaltung der Normen und um die beruflichen Fähigkeiten jedes Einzelnen bei den Bauarbeiten.
«Ich mache mir Vorwürfe, ich hätte vielleicht etwas ändern können», sagte einer der sichtlich bewegten Angeklagten. Heute würde er viele Dinge anders machen. «Es tut mir leid», sagte er an die Adresse der Eltern, die sich gegen einen Anwalt entschieden hatten.
Die Pandemie und die Komplexität des Verfahrens erklären die lange Wartezeit bis zum Prozess. Experten mussten konsultiert werden, verschiedene Gutachten waren erforderlich. Berufungen bis zum Bundesgericht trugen das ihre zur langen Verfahrensdauer bei.
Weil gleich acht Angeklagte vor Gericht stehen und der Prozess ein grosses Publikumsinteresse auslöste, finden die Verhandlungen in der Sociét'halle statt. Dort tagt normalerweise das Parlament von Moutier. (sda)
Mindestens zwei wichtige Dinge werden nicht gemacht.
Fachgerechte Erdung aller Metallteile, das heisst des ganzen Stegs und der Geländer.
Und
Verwendung eines Fehlerstromschalter.